1.
Ziele und Grenzen des Beitrags ^
In dem Beitrag wird die Situation in Deutschland betrachtet. Die Schlussfolgerungen dürften jedoch auf Länder mit einer vergleichbaren Datenschutzkultur, sowohl was die rechtlichen Grundlagen als auch die öffentliche Wahrnehmung des Problemfeldes angeht, wie Österreich und die Schweiz, weitgehend übertragbar sein.
- Welche Nutzungsfälle sind sinnvoll und zulässig?
- Welche Nachteile sowohl für Nutzer als auch für Anbieter können auftreten?
- Welche Motivation haben die Nutzer, an einem Angebot teilzunehmen?
- Welchen Nutzen bringt der Einsatz sozialer Medien für die öffentliche Einrichtung?
- Welche Maßnahmen könnten zukünftig den Nutzen des Einsatzes sozialer Medien durch öffentliche Einrichtungen erhöhen?
2.1.1.
Arten der öffentlichen Einrichtung ^
2.1.2.
Ziele und Erwartungen ^
Ein Zitat aus einer Information der Bundeszentrale für politische Bildung im Rahmen des Angebots digitale-demokratie beschreibt exemplarisch die Einstellung vieler Verantwortlicher in öffentlichen Einrichtungen zum Thema kommerzielle soziale Netzwerke, insbesondere zu Facebook:
Facebook ist das soziale Netzwerk im Internet – mit um die 26 Millionen Mitgliedern allein in Deutschland kann man es … kaum mehr wegdenken. Für Einrichtungen und Organisationen – nicht nur in der politischen Bildung – stellt Facebook einen Ort dar, an dem man mit (potentiellen) Teilnehmenden in Kontakt tritt, sich vorstellt, Feedback einholt und den Puls der Zeit fühlt.
Der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, drückt es so aus: «Die Diskussion findet auf jeden Fall [auf Facebook] statt. Wir können nur entscheiden, ob wir uns mit unseren Methoden und Informationen in diesen Austausch einklinken oder ob die Diskussion ohne uns stattfindet.» 2
2.2.
Angebotsnutzer ^
Hier gibt es die schon «klassische» Unterscheidung zwischen Nutzern und Nicht-Nutzern von Internet-Angeboten4. Dazu wurde eine ausführliche Diskussion zur «Digital Divide» (digitale Kluft) bereits geführt. Eine aktuelle Begriffsinterpretation findet sich bei Wikipedia5. Die Auswirkungen auf die Partizipation werden z.B. in Artikeln von Born6 und Roleff7 erläutert. Derzeit wird die digitale Kluft eher als Problem der technischen Qualität des Internetzugangs denn als soziokulturelle Problematik interpretiert. Für die folgenden Überlegungen ist nur der Aspekt festzuhalten, dass die sozialen Medien nicht der ausschließliche Kommunikationskanal zwischen Einwohner und öffentlichen Einrichtungen sein dürfen. Unter anderem würde damit die nicht wünschenswerte Politikferne bestimmter gesellschaftlicher Gruppierungen verstärkt. Eine Situationsbeschreibung von Rößner8 bezieht sich zwar auf den Bildungsbereich, dürfte aber auch für die Bereiche der politischen Bildung und der Partizipation gültig sein. Eine Vertiefung dieser Aspekte würde den Rahmen des Beitrags aber sprengen. Im Weiteren werden nur noch Personen betrachtet, die willens und von ihren technischen und persönlichen Voraussetzungen in der Lage sind, die Möglichkeiten, die das Internet bietet, zu nutzen. Dabei sind zwei Grundtypen erkennbar:
- Nutzer, die ohnehin und aus eigenem Antrieb Facebook (im Weiteren stellvertretend für diverse kommerzielle Angebote betrachtet) in ihrem Alltag häufig nutzen und meist ein eigenes Facebook-Konto haben; im Folgenden als «Facebook-(affine) Nutzer» bezeichnet.
- Interessenten, die nur auf Social Media zugreifen, weil sie ein gezieltes Interesse einem dort eingerichteten Informations- oder Partizipationsangebot haben; im Folgenden als «Themenorientierte Nutzer» bezeichnet.
2.3.
Serviceanbieter ^
Schließlich besteht auch noch die Möglichkeit, dass die Betreiber nichtkommerzieller sozialer Medien dies in einer unter ihrer eigenen Kontrolle stehenden technischen Infrastruktur durchführen. Diese Möglichkeit ist z.B. bei Landesverwaltungen und Großstädten mit eigenen Rechenzentren realistisch.
3.
Verantwortlichkeiten bei der Verwendung sozialer Medien ^
«Dies ändert … nichts an der Verantwortlichkeit des Webseitenbetreibers, der … die Datenweitergabe an Facebook initiiert ... Facebook …trägt aber nicht die Alleinverantwortung für die konkreten Weitergaben. Diese in § 15 Abs. 3 TMG geregelte Reichweitenanalyse verortet die Verantwortlichkeit für die Nutzung der personenbezogenen Daten bei dem Diensteanbieter, der … einen Dienstleister, im konkreten Fall Facebook, heranzieht.»11
«Es ist gegenwärtig rechtlich nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit Facebook seine Dienste im Einklang mit europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen anbietet. … Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Facebook die Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer … abspeichert und für geschäftliche Zwecke nutzt. … Das BMWi hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch Facebook. …»15
Diese rigorose Auslegung geht aus praktischer Sicht sehr weit, da sie öffentlichen Einrichtungen einen sehr wirksamen Kommunikationskanal völlig verschließt. Alternativ wird daher eine pragmatische Interpretation vorgeschlagen: Der Auftritt in einem kommerziellen Medium wird ohnehin nur von Personen genutzt, die aus eigenem Antrieb die mit der Nutzung der Plattform verbundenen Risiken bereits in Kauf nehmen. Eine mögliche Interpretation wäre also auch für das Angebot der öffentlichen Einrichtung eine konkludente Zustimmung. Ein Hinweis auf die Risiken der Nutzung dieses öffentlich-rechtlichen Angebotes, wie z.B. vom BMWi in der «Handreichung»16 vorgeschlagen, sollte daher genügen.
4.
Anwendungsfälle und ihre Bewertung ^
5.
Ausblick ^
- 1 Viele Kommunen, die Verweis Buttons anbieten, beziehen sich dabei auf eine bei Heise vorgeschlagene Lösung – http://www.heise.de/forum/c-t/Kommentare-zu-c-t-Artikeln/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz/Googlebutton-im-on-modus-nicht-sichtbar/posting-339791/show/ (alle URL-Angaben im Beitrag wurden im Zeitfenster November 2015 bis Januar 2016 aufgerufen).
- 2 Rose, Thomas, Facebook für Organisationen – eine Einführung; http://pb21.de/2014/11/facebook-fuer-organisationen-eine-einfuehrung/ – 28. November 2014.
- 3 Handreichung zur Nutzung sozialer Medien in den Bundesministerien Anhang 9.3 – http://www.verwaltung-innovativ.de/SharedDocs/Publikationen/Artikel/handreichung.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
- 4 Dazu zahlreiche Erhebungen – z.B.: Soziale Netzwerke – Eine repräsentative Untersuchung zur Nutzung sozialer Netzwerke im Internet – BITKOM 2011 - https://www.bitkom.org/Publikationen/2011/Studie/Studie-Soziale-Netzwerke/BITKOM-Publikation-Soziale-Netzwerke.pdf.
- 5 Digitale Kluft, https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Kluft.
- 6 Born, Sigrid, E-Partizipation ermöglicht politische Beteiligung mit elektronischen Mitteln auf «Kooperation Alumniportal Deutschland»; http://www.alumniportal-deutschland.org/nachhaltigkeit/politik/artikel/e-partizipation-politische-beteiligung.html.
- 7 Roleff, Daniel, Digitale Politik und Partizipation: Möglichkeiten und Grenzen – 6. Februar 2012 http://www.bpb.de/apuz/75834/digitale-politik-und-partizipation-moeglichkeiten-und-grenzen?p=all. Im Rahmen des Angebots digitale-demokratie der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.
- 8 Rößner, Michael, Partizipation, Exklusion und Inklusion … , Dissertation Tübingen 2010; https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/47837/pdf/DissRoessner.pdf?sequence=1&isAllowed=y.
- 9 Toklu, Halil, Geschäftsmodell von Facebook (kompakte Darstellung); http://www.monetarisierung.net/geschaftsmodell-von-facebook/.
- 10 Datenschutzrechtlichen Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-ap-20110819.pdf.
- 11 A.a.O. Abschnitt 5.2.3 Webseitenbetreiber.
- 12 EuGH, 6. Oktober 2015 – C-362/14 – Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner, http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169195&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1.
- 13 Facebooks Datenbestand; http://www.europe-v-facebook.org/DE/Datenbestand/datenbestand.html.
- 14 Facebooks Geschäftsmodell – Sitzt Facebook auf einer Goldmine? (zum Wert der Daten) http://www.pcwelt.de/ratgeber/Sitzt-Facebook-auf-einer-Goldmine-Facebooks-Geschaeftsmodell-361000.html.
- 15 Handreichung zur Nutzung sozialer Medien … s. FN 3, zitiert aus Anhang 9.5; s.a. Anhang 9.4.
- 16 S. FN 15.