1.
Trustees ^
Eine Konferenz ist vornehmlich ein soziales Ereignis der jeweiligen Stakeholder; dazu mit einer bleibenden schriftlichen bzw. elektronischen Existenz in Form der Tagungsbände. Dies gilt noch viel mehr für das Internationale Rechtsinformatik Symposion IRIS. Dahinter steht eine recht komplexe Organisation, deren Kern aber einfach ist. Vier Wissenschaftler – die Autoren dieses Beitrags – verwenden sich als Trustees in ihren verschiedensten Rollen – als Universitätslehrer, Vereinsfunktionäre, Unternehmer und Aktivisten der Zivilgesellschaft dafür, dass ein ausreichendes universitäres, wirtschaftliches, staatliches und zivilgesellschaftliches Engagements vorhanden ist, damit eine so große Konferenz auch stattfinden kann.
2.
IRIS 1998 bis 2017 – Das Kernteam im dynamischen Wandel ^
Walter Hötzendorfer (Konferenzkoordination 2012–2015, Co-Vorsitz (seit 2016), Publikation, Website seit 2012
Anton Geist (Konferenzkoordination 2006–2010, lokale Organisation 2006, Publikation, Website 2006–2010
Sonja Janisch (Konferenzkoordination 2004–2005)
Ines Stauffer (Konferenzkoordination 2007–2011)
Julia Baier (Konferenzkoordination 2011–2015)
3.
Programmkomitee ^
4.
Schwerpunkt- und Panelorganisation («Workshops») ^
Eine so große Konferenz wäre ohne die wesentliche Unterstützung der Organisatoren von Schwerpunkten und Panels nicht durchführbar. Hier entsteht aber ein Spagat zwischen der gewollten «Blumenwiese» der Rechtsinformatik und gepflegten Blumenbeeten. Dies wird dadurch gelöst, dass Organisatoren von Schwerpunkten und Panels die wesentliche Gestaltungsrolle haben; hierfür aber den «rough consensus» mit Programmleitung und Programmkomitee herstellen müssen. Ansonsten ist die Offenheit des IRIS nicht zu gewährleisten.
6.
LexisNexis Best Paper Award ^
7.
Verlagskooperationen ^
IRIS bekennt sich zur Open Access-Publikation; vorausgesetzt, dass die Produktions- und Betriebskosten durch Zuschüsse bzw. den Verkauf abgedeckt sind. Sobald dieses wichtige und notwendige «kommerzielle Fenster» abgeschlossen werden kann, stehen die Tagungsbände zur nichtkommerziellen Nutzung jedermann zur Verfügung. Rechtsinformationssysteme können eine nicht-exklusive Lizenz nach Rücksprache mit Weblaw erwerben; diese ist derzeit für R.I.D.A. angedacht. Nach Abschluss der Pilotprojekte werden die Tagungsbände – etwa zwei Jahre nach Erstveröffentlichung – über PHEIDRA der Universität Wien, das Austria Forum sowie das IRIS-Journal verfügbar sein.
8.
Unterstützung und Sponsoring ^
Besonders danken wir für die Zusammenarbeit: Wirtschaftskammer, sowohl in Salzburg (UBIT Salzburg) als auch in der Steiermark, Swisslex, DLA Piper Weiss-Tessbach, Weblaw, Unicredit Bank Austria, ThomsonReuters, RTR, Juristenverband, die Rechtsinformationsanbieter Manz, LexisNexis, Linde, Verlag Österreich und Verlag des ÖGB, die ISPA, den Juristenverband etc.
Abschließend noch ein herzliches Dankeschön an die Universitäten Salzburg und Wien, die IRIS mit Raum- und Personalressourcen sowie auch finanziell unterstützen und die Hauptlast dieser Konferenz tragen.