1.
Einleitung ^
2.
Das Digitale bleibt … ^
3.
Sozialphasen der Rechtsinformatik ^
4.
Trends der Rechtsinformatik ^
Elektronische Identitäten: Wie schon Anfang der 2000er Jahre festgestellt, muss die elektronische Identität des physischen Menschen festgelegt werden – durch Lehre, Judikatur und vielleicht später auch mal durch ein Gesetz. Das wesentliche Merkmal besteht darin, dass sich der Mensch mehr oder weniger eines Softwareagentens bedient, der semi- oder vollautomatisch für ihn bestimmte Handlungen nach festgelegten Parametern durchführt. Derzeit gilt die Botenlösung, aber in Zukunft sollte die Stellvertreterlösung präferiert werden. Auch hierfür scheint die «Skavenlösung» geeignet.
Elektronische Transaktionen: Unter dem Begriff der elektronischen Transaktionen werden alle Handlungen zusammengefasst, die semi- oder vollautomatisch im Cyberspace durchgeführt werden. Es ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass wenige technische Restriktionen bestehen, rechtlichen Handlungen im Cyberspace durchzuführen. Im Recht sind eher die sozialen Restriktionen relevant (z.B. Gerichtsverhandlung vor Ort vor dem gesetzlichen Richter). Wenn diese aber nicht bestehen, könnten sämtliche Handlungen in den Cyberspace verlagert werden, was bei weniger wichtigen Dingen schon passiert und bei dem Austausch von Dokumenten bereits Standard geworden ist oder Standard werden wird.
Elektronische Akten: Seit einiger Zeit sind elektronische Akten in aller Munde. Vielfach wird hier noch sehr traditionell gedacht – eine elektronische Kopie des Papierakts. Der richtige Kern liegt darin, dass natürlich das haptische Element des Papierakts bestmöglich elektronisch abgebildet werden muss. Dazu muss aber der elektronische Akt noch mehr können: semi-automatische Kommunikation zwischen den Akten nach genau definierten Vorgaben bzw. Herstellung von persönlichen und juristischen Relationen. Der elektronische Akt wird gewissermaßen zum Assistenten: Er unterstützt die Beherrschung des Materials (Suchfunktion, ontologische Repräsentation der wichtigsten Fakten und Argumente, individualisierbare Dokumentation), erledigt die Kommunikation, hilft beim Schreiben der Texte (Textbausteine, Spracherkennung, Generierung von Urteilsentwürfen etc.) und vieles andere mehr.
Relationen: Der Kern der Netzwerkanalysen der letzten Jahre ist die Herstellung von Relationen. Derzeit ist dies noch auf Verweisungen konzentriert, aber in Zukunft können – individualisierbar – Fakten, Personen, Begriffe, Normen, Urteile und juristische Argumente als Relation im jeweiligen Netzwerk dargestellt werden. Viele Begrifflichkeiten des Rechts sind auf diese Weise besser beschreibbar als mit Sprache. Der Rechtsvisualisierung kommt eine besondere Rolle zu.
5.
Communities ^
5.1.
IRIS (inkl. OCG-Rechtsinformatik und GI-Rechtsinformatik) ^
5.2.
EDV-Gerichtstag ^
5.3.
DGRI Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik ^
5.4.
ICAIL International Conference on Artificial Intelligence & Law ^
5.5.
SubTech Substantive Technology in the Law School and Law Practice ^
5.6.
Law via the Internet / Free Access to Law Movement ^
5.7.
JURIX ^
5.8.
BILETA British and Irish Legal Education Technology Association ^
5.9.
Nordic Conference on Legal Informatics ^
5.10.
Cyberspace ^
5.11.
LEFIS Legal Framework for the Information Society ^
5.12.
CodeX Center for Legal Informatics, University of Stanford ^
5.13.
Tagung für Informatik und Recht ^
6.
Schlussfolgerungen ^
- 1 Dieser Satz, geäußert bei der FTVI+FTRI2016, drückt die Problematik – insbes. in der Verwaltungsinformatik – gut aus: Die Menschen sehen die Herausforderung, den Schulungsaufwand, die Notwendigkeit der Umstellung und wünschen sich die «gute, alte» Papierwelt zurück. Diese Hoffnung ist irreal; der Trend zur Digitalisierung ist unumkehrbar. Recht und Verwaltung stehen vor der Herausforderung, diesen Wind zu nutzen und Synergien zu entwickeln.
- 2 Europäisches Parlament, Künstliche Intelligenz: Roboter erobern unseren Alltag, 22. April 2016 (http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/public/story/20160419STO23952/20160419STO23952_de.pdf [alle Internetquellen abgerufen am 10. Februar 2017]).
- 3 Schweighofer, Erich, Vorüberlegungen zu künstlichen Personen: Autonome Roboter und intelligente Softwareagenten, in: IRIS2001, S. 45–54.
- 4 IRIS Website: https://www.univie.ac.at/RI/iris17.
- 5 GI Website: https://www.gi.de/.
- 6 OCG Website: http://www.ocg.at/.
- 7 Website Deutscher EDV-Gerichtstag: https://www.edvgt.de/.
- 8 Website der 16th International Conference on Artificial Intelligence and Law, 12.–16. Juni 2017, London, https://nms.kcl.ac.uk/icail2017/.
- 9 Blog der SubTech2016: https://blog.richmond.edu/subtech/files/2016/05/SubTech-2016-Schedule-as-of-16-June-2016.pdf.
- 10 Website: http://www.fatlm.org/.
- 11 Website: http://jurix.nl/.
- 12 Website: http://www.bileta.ac.uk/.
- 13 Website der XXXI Nordic Conference on Law & IT: https://irilaw.org/e16/.
- 14 Website http://cyberspace.muni.cz/.
- 15 Website: http://www.lefis.org.
- 16 Website: https://law.stanford.edu/codex-the-stanford-center-for-legal-informatics/.
- 17 Website: https://rechtsinformatik.ch/.
- 18 Website: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/rechtsinformatik/tagungen/magglingen.html.