1.
Staatliche Informationspflichten als Verursacher von Bürokratielast ^
- Medienbrüche. Es zeigte sich zum einen, dass die Prozesse zwischen den Unternehmen und der Verwaltung nur selten durchgängig automatisiert sind und es somit zu Medienbrüchen kommt. Grund hierfür ist, dass es entweder an Schnittstellen zwischen den beteiligten Systemen fehlt oder die Prozessakteure Daten in Papierform bearbeiten bzw. erwarten.
- Vielzahl an Einzelsystemen. Zur Automatisierung von Informationspflichten werden zahlreiche Einzellösungen (im Folgenden: Fachanwendungen) eingesetzt. Diese beziehen sich entweder auf eine einzelne Informationspflicht oder bestenfalls auf eine Menge verwandter Informationspflichten wie z.B. Statistik- oder Sozialversicherungsmeldungen.
- Hoher Aufwand für die Unternehmen. Prinzipiell sind Unternehmen selbst dafür verantwortlich, die für sie relevanten Rechtsnormen zu identifizieren, korrekt zu interpretieren und umzusetzen. Dies erfordert die kontinuierliche Beobachtung des Rechtsraums im Hinblick auf Änderungen und Neuerungen und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Personalressourcen. Die vielen unterschiedlichen Fachanwendungen erfordern zudem jeweils einen eigenen Wartungs-, Schulungs- und Betriebsaufwand. Hinzu kommt, dass sich unterschiedliche Informationspflichten bzgl. ihrer Inhalte oftmals überschneiden (z.B. Statistik- und Sozialversicherungsmeldungen) und es aufgrund unterschiedlicher unternehmensinterner Zuständigkeiten zu einer Redundanz an Bearbeitungsschritten bezogen auf das Gesamtunternehmen kommt, z.B. weil gleiche Daten durch unterschiedliche Abteilungen wiederholt eingesammelt, qualitätsgesichert und aufbereitet werden.
- Hoher Aufwand für die Verwaltung. Aber auch für die Verwaltung entstehen vermeidbare Aufwände: So sind in Papierform gelieferte Daten neu zu erfassen; im Falle nicht plausibler Daten ist eine Klärung mit den Unternehmen herbeizuführen; und schließlich kommt es mangels Automatisierung zu Fristverletzungen, so dass die Verwaltung nachhaken und im Extremfall Bußgeldverfahren einleiten muss. Die Folge sind erhöhte Arbeitsaufwände auf beiden Seiten, ggf. Bußgelder wg. Fristverletzung und in jedem Fall längere Prozessdurchlaufzeiten.
- Aufwände für die Anbieter von Fachanwendungen und für die Unternehmen. Wann immer sich Rechtsnormen ändern, entstehen schließlich erhebliche Änderungsaufwände für IT-Anbieter und Unternehmen, da in diesem Fall die Einzelsysteme an die neue Gesetzeslage anzupassen sind.
- Sie muss die heutige Systemvielfalt reduzieren.
- Sie muss eine aufwandsarme Umsetzung von Normänderungen ermöglichen.
- Sie muss eine Integration heterogener Daten und Systeme leisten.
- Und schließlich, und dies ist ein kritischer Akzeptanzfaktor, muss sie die Datenhoheit der Unternehmen wahren, d.h. die zu übermittelnden Informationen müssen bis zu ihrer zweckgebundenen Übergabe in der Kontrolle der Unternehmen verbleiben.
- Generizität. Um es den Unternehmen zu ersparen, eine Vielzahl insulärer Fachanwendungen einzusetzen, basiert er auf einer generischen, regelbasierten Komponente, die für beliebige Informationspflichten und Fachdomänen eingesetzt werden kann.
- Entwurf für Veränderung. Um die Anpassungsaufwände im Falle von Vorschriftenänderungen möglichst zu begrenzen, werden die Normen in eine formale Regeldarstellung überführt. Im Falle von Normänderungen sind lediglich die Regeln, nicht die verarbeitende Komponente selbst zu ändern.
- Verteilung von Verantwortung. Um die Unternehmen und auch die IT-Anbieter bei der Umsetzung der Vorschriften zu entlasten, besteht die Möglichkeit, Verantwortung zu verteilen, d.h. die Interpretation und Umsetzung der Normen in Form von Regeln auf kompetente Fachleute zu übertragen.
- Integration heterogener Daten und Systeme. Um von der Heterogenität der beteiligten Daten und Systeme zu abstrahieren, bietet a) ein globales Datenmodell eine einheitliche Sicht auf die Quelldaten und werden b) die Quell- und Zielsysteme lose an die verarbeitende Komponente gekoppelt.
- Autonomie. Zur Wahrung der Unternehmensautonomie können Unternehmen frei entscheiden, in welchen Systemen die Daten gehalten werden und wann, in welcher Form und zu welchem Zweck Informationen, ggf. nach manueller Ergänzung und Kommentierung, an die Verwaltung übergeben werden.
2.
P23R – ein regelbasierter Infrastrukturansatz ^
Der P23R-Ansatz beschreibt keine Einzellösung, sondern eine domänenübergreifende technische Infrastruktur zur medienbruchfreien Erbringung staatlicher Informationspflichten, die sog. «P23R-Infrastruktur». Der Ansatz beruht auf den aus der EAI bekannten Konzepten der Daten- und Funktionsintegration und sieht, analog zum Geschäftsregelansatz, die Überführung von Rechtsnormen in formale, technisch ausführbare Regeln vor. Dabei orientiert sich die P23R-Architektur am Paradigma ereignisgesteuerter Service-orientierter Architekturen. Eine architekturkonforme P23R-Infrastruktur (siehe Abb. 1) stellt ein Verteiltes System von Teilsystemen und Komponenten dar, die in verschiedenen Kontrollsphären angesiedelt sind (Unternehmen, Verwaltung, hoheitliche Sphäre des Normgebers).
3.
Umsetzungserfahrungen ^
- Bei BASF SE konnte durch die Bereitstellung von Regeln der Entwicklungsaufwand für zwei Informationspflichten aus dem Bereich Umwelt, für die es noch keine informationstechnische Umsetzung gab, um 50% reduziert werden. Die Übertragungszeiten der Daten konnten im Falle einer Meldepflicht weiterhin von 14–18 auf eine Stunde gesenkt werden.20
- In Workshops und in Einzelgesprächen mit klein- und mittelständische Unternehmen wurde deren Einschätzung der zu erwartenden Einspareffekte erhoben. Dabei zeigte sich, dass sich vor allem klein- und mittelständische Unternehmen erhebliche Entlastungen versprechen, so z.B. bei der Einarbeitung in die Informationspflicht (bis zu 100%), bei der Befüllung der Formulare (bis zu 100%) und bei der Berechnung der Daten (bis zu 50%).21
- Im Pilotprojekt x-trans.eu zur digitalen Umsetzung der Beantragung grenzüberschreitender Großraum- und Schwerlasttransporte, konnten rund 90% der zu prüfenden Konformitäten und Plausibilitäten bereits vor der Bearbeitung durch die Informationsempfänger automatisiert geprüft und so der Prüfaufwand in den Genehmigungsbehörden reduziert werden.22
4.
P23R im Lichte der Diffusionstheorie ^
- Relative advantage. Der Grad, in dem eine Innovation im Vergleich zu bisherigen oder alternativen Produkten als besser wahrgenommen wird.
- Compatibility. Der Grad, in dem eine Innovation als vereinbar mit bestehenden Werten, Erfahrungen, Normen und Bedürfnissen des Nachfragers angesehen wird.
- Complexity. Das Ausmaß, in dem eine Innovation ohne großen Lern- und Einarbeitungsaufwand leicht zu verstehen und anzuwenden ist.
- Triability. Der Grad, in dem eine Innovation in geringem Umfang vor dem Kauf getestet und die Erprobungsphase ohne negative Konsequenzen beendet werden kann.
- Observability. Der Grad, in dem Nutzen und Eigenschaften einer Innovation vermittelbar und sichtbar sind.
- Monetäre Vorteile nicht bestimmbar. Für die Anwender erwies es sich generell als schwierig, die Rentabilität der Einführung einer P23R-Lösung einzuschätzen. Zum einen sind die aktuellen Prozess- und IT-Kosten für die Erbringung staatlicher Informationspflichten i.d.R. nicht bekannt; zum anderen ist es für die Unternehmen schwierig, zu bestimmen, was genau erforderlich ist, um ihre Informationspflichten P23R-basiert zu erbringen. Dies betrifft u.a. die folgenden Fragen: Welche Änderungen und Erweiterungen an der vorhandenen IT-Infrastruktur sind für den Einsatz einer P23R-Lösung notwendig? Welche Wechselkosten fallen bei der Ablösung vorhandener Systeme ggf. an? Welche Einarbeitungszeiten und -maßnahmen sind dafür notwendig und welche Einführungs- und Migrationsstrategien sind für die jeweilige Organisation geeignet?
- Wenig kompatibel. Weiterhin zeigte sich, dass der P23R-Ansatz nur wenig kompatibel ist mit vorhandenen Organisations- und Kompetenzstrukturen. Dies hat zweierlei Gründe. Zum einen erfordert eine wirtschaftliche Betrachtung eine ganzheitliche, d.h. themen- und bereichsübergreifende, Sicht auf eGovernment-Prozesse. Eine solche übergreifende eGovernment-Verantwortlichkeit könnte die Aufgabe eines künftigen Chief Digital Officers werden. Stand heute gibt es für eine solche themen- und bereichsübergreifende Betrachtung in den meisten Unternehmen jedoch keine Verantwortlichkeit. Zum anderen erfordert der P23R-Anatz sowohl von Anwendern als auch von Regelentwicklern eine Kombination von fachlicher und technologischer Kompetenz, die oftmals nicht gegeben ist, bzw. erst aufgebaut werden muss. Auf Anwenderseite sind Fachkräfte erforderlich, die über Wissen zur relevanten Rechtssituation, über Kenntnisse von Regularien der eigenen Organisation und schließlich über Kenntnisse der Konzepte und Anwendung einer P23R-Lösung verfügen. Auf Entwicklerseite sind Experten erforderlich, die über fachliches, modellierungstechnisches, P23R-technologisches und (programmier-)technisches Wissen verfügen.
- Unsicherheit bzgl. Regulierung. Ein weiteres Diffusionshemmnis hat mit regulatorischen Aspekten zu tun. Die P23R-Architektur selbst macht zwar keine Vorgaben, in wessen Verantwortung Regeln entwickelt und bereitgestellt werden. In den Pilotprojekten wurde aber deutlich, dass sowohl Anwender als auch Anbieter den Normgeber selbst in der Pflicht sehen, Benachrichtigungsregeln bereitzustellen – was auch in der Philosophie des Ansatzes so angelegt war. Da es bis dato keine Zusage seitens des Normgebers für die flächendeckende Bereitstellung von Regeln gibt, besteht eine große Unsicherheit, ob und in welchem Umfang Regeln mit staatlich bescheinigter Qualität zur Verfügung stehen werden.
- Trägheit. Schließlich ist auch eine gewisse Trägheit zu beobachten, d.h. das Festhalten an bekannten, im Einsatz befindlichen IT-Systemen, die dem Umstieg auf eine neue verallgemeinernde Technologie entgegenstehen. Dies ist nicht so sehr eine technische Frage der Vorwärtskompatibilität vorhandener Lösungen, sondern betrifft die grundsätzliche Bereitschaft, bisher genutzte Einzellösungen durch einen domänenübergreifenden Ansatz abzulösen.
- Es muss dem Anwender ermöglicht werden, den Nutzen von P23R-Technologie einfach, aufwands- und risikoarm für seine Organisation zu bewerten.
- Die Entwicklung von P23R-Produkten und -Regeln muss weiter ausgestaltet und stimuliert werden.
5.
Leichtgewichtige Regelbasierte Reporting-Services ^
Das vorgestellte Modell sieht also zum einen leichtgewichtige Produktvarianten vor, die sich risikoarm erproben lassen und ohne großen Administrationsaufwand eingesetzt werden können; zum anderen bietet das Modell Entwicklern die Möglichkeit Reporting-Services unter Rückgriff auf vorhandene Regeln und Service-Kerne oder komplett in Individualentwicklung auf Basis standardisierter Schnittstellen zu erstellen.
- Der Normgeber verantwortet nicht mehr die Regelbereitstellung, sondern lediglich wesentliche architektonische Elemente. Dazu zählen: der Regelformalismus, eine Referenzarchitektur des Regelprozessors, ein Referenzsystem des Regelprozessors, Testdatensätze und Kommentare zu den Normen, die die Regelerstellung selbst aber auch die Zertifizierung von Regeln unterstützen. Entsprechende Dokumente und Systeme stellt er auf einer Referenzplattform bereit. Die Entwickler der Regeln können diese auf dem Referenzprozessor zur Ausführung bringen und prüfen; die Entwickler von Rule Engines können deren korrektes Verhalten anhand der Testsätze nachweisen, um so eine Qualitätsbescheinigung der Prüfinstanz zu erlangen.
- Entwickler von Regeln ebenso wie Entwickler von Service-Kernen und Service-Kern-Generatoren nutzen fernerhin eine Entwicklerplattform, auf der sie ihre Produkte bereitstellen. Ggf. werden hier auch weitere Teilsysteme, wie Konnektoren und Regel-Entwicklungswerkzeuge bereitgestellt.
- Um Entwicklern und Anwendern von Reporting-Services Rechtssicherheit zu geben, werden Regeln und Service-Kerne von einer durch den Normgeber akkreditierten Stelle geprüft und ihre Qualität bescheinigt. Der Prüforganisation obliegt es, für eine Informationspflicht die Anforderungen an die sie umsetzende Benachrichtigungsregeln zu spezifizieren, hierfür ggf. eigene Testregeln und Testsätze bereitzustellen und entsprechende Tests durchzuführen. Die genannten Aufgaben erfordern einen regulatorischen Rahmen für die Setzung von Standards (in Bezug auf die P23R-Architektur), für die Etablierung von Verfahren des Konformitätsnachweises und der Qualitätsprüfung (in Bezug auf den Regelprozessoren, Regeln und Reporting-Services) sowie für den Betrieb einer Referenzplattform. Genutzt werden die auf einer Entwicklerplattform angebotenen Artefakte von zwei Gruppen: die Regeln von Anwendern bzw. Anbietern einer P23R-Voll-Lösung und die Service-Kerne von Anbietern von Reporting-Services, die idealerweise bereits einen Zugang zu den von ihnen bedienten Markt haben. Anbieter von Reporting-Services fungieren so einerseits als Konsumenten von Service-Kernen, andererseits als Produzenten von Reporting-Services. Die Reporting-Services werden dann über eine Verteilplattform, eine Service-Plattform, an den Endanwender vermarktet.
- So wird die Entwicklung von Regeln, Service-Kernen und Reporting-Services im Wesentlichen dem privaten Markt überlassen.
- Der Normgeber kann sich darauf beschränken, a) die technischen Grundlagen zu verantworten und zu standardisieren und b) Organisationen zu akkreditieren, die die Qualität von Service-Kernen bescheinigen – also Aufgaben, die er auch in anderen Kontexten wahrnimmt.
- Zugleich wird das Produktspektrum geöffnet: Anwender können leichtgewichtige Services einsetzen, um die Technologie risikoarm zu erproben und zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Voll-Version zu migrieren; Entwickler können Services in unterschiedlichen Modellen, d.h. basierend auf angebotenen Elementen oder komplett in Eigenentwicklung, entwickeln.
6.
Zusammenfassung ^
- 1 Vgl. Wallau/Werner/Vorgrimmer/Nimmergut, Die Zeitwerttabelle als Schätzinstrument für den Zeitaufwand zur Erfüllung staatlicher Informationspflichten, Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 5/2008, S. 379–387.
- 2 Sage GmbH und Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM), Bürokratie im deutschen Mittelstand, Studie, 2015, http://www.sage.de/~/media/markets/de/press/studien-trends/2016/sage_studienband_buerokratie.pdf (alle Websites aufgerufen am 2. Januar 2018).
- 3 Vgl. Stocksmeier/Brüggemeier/Grether/Hunnius/Schuppan, Top 100 Wirtschaft – Die wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen für Unternehmen, Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), 2017, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/studie-top-100-wirtschaft.html.
- 4 European Commission, Action programme for reducing administrative burdens in the European Union, 2007, COM/2007/0023 final, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:52007DC0023.
- 5 SCM Network, International Standard Cost Model Manual, http://www.oecd.org/dataoecd/32/54/34227698.pdf.
- 6 Vgl. Wegrich, The administrative burden reduction policy boom in Europe: comparing mechanisms of policy diffusion. Centre for Analysis of Risk and Regulation, London School of Economics and Political Science, 2009.
- 7 Wolf/Sharafi/Krcmar/Guenther/Komm/Ortmann/Schäfer, Machbarkeitsstudie Prozessketten Umwelt, 2009, Technische Universität München, Siemens IT Solutions and Services Berlin.
- 8 Fröschle/Praeg/Baum/Gerblinger/Heiler/Kraft/Kuper/Nentwig/Ringwald/Rosenmüller/Rubart, Machbarkeitsstudie «Entwicklung von Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung»: Finanzdienstleistungen, 2009, http://publica.fraunhofer.de/dokumente/N-106490.html.
- 9 Eckert/Schilling/Tschichholz/Grützner/Jeswein/Kienle/Steffens/Steinbach-Nordmann/Reichelt/Brockmann/Kanzler/Söllner/Vorgel/Wassef/Brüeggemeier/Schulz/Knopp/Rossnagel/Bischoff/Giese, Machbarkeitsstudie zum Forschungsauftrag «Entwicklung von Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung», Los 3 «Informations- und Meldepflichten für Arbeitgeber», 2009,http://people.f3.htw-berlin.de/Professoren/Brueggemeier/pdf/IMPA_PK_MachbarkeitsstudieLos3Final090330.pdf.
- 10 Steffens/Grützner/Hoch/Hufen/Jeswein/Thomas, Branchenprozesse mit Schnittstelle zur Landesverwaltung Rheinland-Pfalz: Projektabschlussbericht, 2009, http://publica.fraunhofer.de/documents/N-89560.html.
- 11 Vgl. Arendsen/Van Engers, Reduction of the Administrative Burden: An e-Government Perspective. In: Traunmüller (Hrsg.), Electronic Government. EGOV 2004. Lecture Notes in Computer Science, vol 3183. Springer, Berlin, Heidelberg, S. 200–206.
- 12 Vgl. Schilling/Brüggemeier/Eckert/Knopp/Steffens/Tschichholz/Fresko, Die effiziente Prozessketten-Verbindung zwischen Unternehmen und Verwaltungen. In: Wimmer/Brinkhoff/Kaiser/Lück-Schneider/Schweighofer/Wiebe (Hrsg.), Vernetzte IT für einen effektiven Staat. Gemeinsame Fachtagung Verwaltungsinformatik (FTVI) und Fachtagung Rechtsinformatik (FTRI), 2010, Gesellschaft für Informatik, Bonn, S. 40–52.
- 13 Medina-Domínguez/Sanchez-Segura/Mora-Soto/Amescua, Patterns in the field of software engineering. In: IEEE (Hrsg.), Future Computing, Service Computation, Cognitive, Adaptive, Content, Patterns. Computation World 2009, S. 248–253.
- 14 Steffens, Weniger Bürokratielasten durch verteilte Integrationsarchitektur. Erkenntnisse aus den P23R-Pilotprojekten und ihre Implikation für die Diffusion einer regelbasierten E-E Government-Infrastruktur. Dissertation, Technische Universität Berlin (in Veröffentlichung), Berlin 2017.
- 15 Für eine ausführliche Beschreibung der FRESKO-Architektur siehe: Eckert et al. (Fn. 9).
- 16 Vgl. Nentwig/Steffens/Wolf, The P23R principle – Reducing bureaucracy costs through rule-based business-to-government communication processes. In: Gascó (Hrsg.), ECEG 2012, Proceedings of the 12th European Conference on eGovernment. Academic Publishing International, Reading, 2012, S. 529–536.
- 17 Siehe Caumanns/Baum/Kraufmann/Kuhlisch/Restel, P23R: Sicherheitsarchitektur. Ein Ergebnisdokument des Projekts P23R | Prozess-Daten-Beschleuniger im Auftrag des Bundesministeriums des Innern. Fraunhofer FOKUS, Berlin (Hrsg.), 2012, https://www.p23r.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Dokumente/Pre_UBA/P23R_Documente/2012-11-30_P23R_Sicherheitsarchitektur.pdf.
- 18 Siehe Gottschick/Steffens, P23R: Spezifikation der Technischen Benachrichtigungsregelsprache. Release 1.1. Ein Ergebnisdokument des Projekts P23R | Prozess-Daten-Beschleuniger im Auftrag des Bundesministeriums des Innern. Fraunhofer FOKUS, Berlin (Hrsg.), 2015, https://www.p23r.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Dokumente/Pre_UBA/P23R_Spezifikation_TBRS_R1.1.pdf.
- 19 Vgl. Bundesministerium des Inneren, Bericht zum Abschluss der P23R-Pilotphase, 2015, https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/18_Sitzung/35_P23R-Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
- 20 Ebenda, S. 18.
- 21 Ebenda, S. 18.
- 22 Kückes, x-trans.eu. Cross-Border E-Government am Beispiel der Beantragung von grenzüberschreitenden Großraum- und Schwerlasttransporten. In: Lück-Schneider (Hrsg.), Beiträge zur Verwaltungsinformatik, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin 2014, S. 35–43.
- 23 Vgl. Eckpunkte zur weiteren Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten. Kabinettsbeschluss vom 14. Dezember 2011. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/Buerokratieabbau/2011-12-14-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile.
- 24 Siehe bspw.: IT-Planungsrat, Aktionsplan des ITPlanungsrats für das Jahr 2016, http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/18_Sitzung/41_Aktionsplan.html?nn=6848472, S. 17.
- 25 Siehe hierzu: Breiteneinführung des P23R-Prinzips im Umweltbereich – Übergabe Staffelstab, https://www.p23r.de/presse-termine/.
- 26 Nationaler Normenkontrollrat, 10 Jahre NKR – gute Bilanz bei Bürokratieabbau und Folgekostenbegrenzung – alarmierender Rückstand bei E-Government. Jahresbericht 2016 des Nationalen Normenkontrollrates, 2016, https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/Pressemitteilungen/2016_09_21_pm_jahresberichtsuebergabe_2016.html, S. 22.
- 27 Vgl. die Web-basierte P23R Lösung «KMU-P23R» der Firma Enda, https://enda.eu/p23r_konzepte.
- 28 Vgl. Rogers, Diffusion of innovations, 5. Auflage, Free Press, New York 2003.
- 29 Siehe auch: Karnowski, Diffusionstheorie, Nomos-Verlag, Baden-Baden 2016.
- 30 Siehe auch: Heine, Transfer von E-Government-Lösungen: Wirkungen und Strategien, Gito-Verlag, Berlin 2011.
- 31 Vgl. Steffens (Fn. 14).