Urheberschutz für militärische Lageberichte oder Informationsfreiheit – die Afghanistan-Papiere auf dem Weg nach Luxemburg
Ausgangspunkt der Überlegungen zum Verhältnis zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit bildet ein Vorlagebeschluss des BGH (I ZR 139/15) an den EuGH. Zu beantworten sei, ob die Grundrechte der Informations- oder Pressefreiheit Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der RL 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen können.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangsfall
- 2. Die Entscheidung des Gerichts
- 3. Urheberrechtlicher Schutz für militärische Geheimnisse
- 4. Die Meinungsfreiheit im Urheberrecht
- 5. Exkurs: Schutz militärischer Geheimnisse nach der DS-GVO und deren Veröffentlichung i.S.d. Meinungsfreiheit
- 5.1. Datenschutzrechtliches Medienprivileg
- 5.2. Anwendung des Medienprivilegs
- 6. Eigene Stellungnahme
- 7. Zusammenfassung
- 8. Literatur