Jusletter IT

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Künstliche Intelligenz (KI) ist derzeit in aller Munde. Die Entwicklung und der Einsatz von KI-Systemen, die immer breitere Lebensbereiche erfassen, sind nur aus einer interdisziplinären Perspektive sachgerecht zu erfassen. Technologisches Verständnis ist vorausgesetzt, die Politik und das Recht bestimmen aber die effektive Handhabe. International spriessen die Regulierungen wie frische Pilze aus der Erde; nach der Europäischen Union mit dem Artificial Intelligence Act publizierte der Europarat eine Framework Convention und die OECD überarbeitete die bestehenden KI-Richtlinien. Der Schweizer Bundesrat hat bereits Ende 2023 angekündigt, bis zum Dezember 2024 eine Auslegeordnung zu den sich stellenden Rechtsfragen ausarbeiten zu wollen. Dieses eher gemächliche Tempo muss aber kein Nachteil sein, denn die Schweiz kann die ausländischen Erfahrungen wertend in die Überlegungen einbeziehen; zudem drängt sich nicht der Erlass eines umfassenden Schweizer KI-Gesetzes (von über 100 Seiten) auf, sondern der Handlungsbedarf lässt sich auch mit einigen spezifischen (v.a. vertikalen, teils auch horizontalen) Gesetzesanpassungen und -ergänzungen in der Schweiz durchaus abdecken.

Die vorliegende Schwerpunktausgabe von Jusletter IT nimmt die Breite der neuen rechtlichen Fragestellungen auf, und zwar unter verschiedenen Perspektiven: Einerseits sollen nicht alle, aber doch die wichtigen Themenbereiche im KI-Kontext angesprochen werden; andererseits finden sich akademische Abhandlungen neben eher praxisorientierten Berichten. Zur Sprache kommen die internationalen Regelwerke (Europarat, EU [mit besonderer Beachtung des Risikomanagements], OECD) und themenspezifische Betrachtungen (Sicherstellung der Einhaltung von Immaterialgüter-Schutzrechten, Problematik potenzieller Diskriminierungen, Gewährleistung der Datenschutz-Grundprinzipien, Ausgestaltung einer sachgerechten Haftungsordnung). Von wachsender Bedeutung ist der KI-Einsatz auch im öffentlich-rechtlichen Bereich, weshalb die Erläuterung der Herausforderungen für Verwaltungen und Gerichte wesentlich ist.

Der vorliegende Jusletter IT ist ein Zwischenschritt; die publizierten Darstellungen und Meinungsäusserungen sind nicht in Stein gemeisselt, sondern sie bilden den Ausgangspunkt für weitere Überlegungen in und ausserhalb der Weblaw-Community.

 

Rolf H. Weber

Universität Zürich und Bratschi Rechtsanwälte

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