1.
Barrierefreiheit für sehbehinderte und blinde Menschen ^
Eine steigende Lebenserwartung, verbunden mit altersbedingt zunehmender Mobilitätseinschränkung, lässt die Anforderungen an die Umwelt für Menschen mit Behinderung, zu denen ebenso Kinder, sowie zeitweilig in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen gehören, ständig größer werden. Das betrifft etwa 20% der Gesamtbevölkerung. Diese demographische Entwicklung hat in ihren Folgen eine soziale sowie eine wirtschaftliche Dimension. Etwa die Hälfte dieser Menschen, also 8,9% der deutschen Bevölkerung, muss mit einer Schwerbehinderung leben. Dieser Anteil der Menschen mit einer Behinderung steigt in jedem Jahr. Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist, waren es im Jahr 2007 noch 6.918.172 Betroffene.
Abbildung 1: Anzahl der Schwerbehinderten in Deutschland nach Art der Behinderung [Statistisches Bundesamt 2012]
Bis zum Jahr 2011 stieg die Zahl auf 7.289.173. Auch die Zahl an körperlich behinderten Menschen stieg von 2007–2011 um etwa 121.000 Menschen und bestätigt somit den Trend, dass der Anteil der Menschen mit Behinderungen in Deutschland kontinuierlich wächst. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf die sehbehinderten und blinden Menschen gelegt. Aus diesem Grund stellt Abbildung 2 den Anteil und die gesamte Anzahl der sehbehinderten und blinden Menschen an den körperlich Behinderten (2011 – 4.544.691) dar. [Statistisches Bundesamt 2012a]
Abbildung 2: Anteile der verschiedenen körperlich behinderten Menschen in Deutschland im 2011 [Statistisches Bundesamt 2012a]
2.
Gesetzliche Grundlagen zur Barrierefreiheit (Auswahl) ^
«Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.» [König 2008, 28]
«(1) Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt.
(2) Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten.» [Kossens et. al. 2009, BGG – § 8]
3.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland ^
«Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.»
4.
Geschäftsprozess ^
- Aufbereitung und Analyse der vorhandenen Erfahrungen mit barrierefreien Wahlen am Beispiel der Landtagswahlen in Niedersachsen im Januar 2013.
- Aufstellen des Standards eines Anforderungskatalogs für barrierefreie Wahllokale.
- Erarbeitung einer möglichen zentralen Beratungs- und Informationsstelle für barrierefreie Wahlen.
- Ausarbeitung eines Hand-Outs für Wahlhelfer, welcher sich auf den Umgang mit behinderten Menschen bezieht.
- Entwurf einer Idee zur barrierefreien Gestaltung der Wahlbenachrichtigung, des Stimmzettels und der Umschläge für die Briefwahl.
- Der Ideenaustausch mit privaten und öffentlichen Interessenvertretern und Interessenvertreterinnen zur Verbesserung der Bundestagswahl 2013.
4.1.
Darstellung des Geschäftsprozesses ^
5.
Fazit ^
6.
Literatur ^
Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit, Barrierefreie Wahlen. In: barrierefreiheit.de, URL: http://www.barrierefreiheit.de/barrierefreie_wahlen.html aufgerufen 16. November 2013 (2013).
Frauenhofer Institut für Bauforschung, Meinungsumfrage unter Wohneigentümern: Wohnwünsche und Barriere armer Wohnkomfort, Stuttgart (2011).
Frincke, Sascha, BITV und Bibliotheken – Auswirkungen in der bibliothekarischen Praxis, Berlin (2009).
Hellbusch, Jan Eric/Probiesch, Kerstin, Barrierefreiheit verstehen und umsetzen, Heidelberg (2011).
König, Roland, Verkehrsräume, Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel barrierefrei gestalten – Ein Leitfaden zu Potenzialen und Handlungsbedarf, Stuttgart (2008).
Kossens, Michael/von der Heide, Dirk/Maaß, Michael, SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, mit Behindertengleichstellungsgesetz, München (2009).
Statistisches Bundesamt, Behinderte – Schwerbehinderte Menschen am Jahresende, URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/
Tabellen/GeschlechtBehinderung.html aufgerufen 12. November 2013 (2012).
Statistisches Bundesamt, 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen, URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/
Aktuell.html aufgerufen 12. November 2013 (2012a).
Stude, Ingeborg, Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude, Berlin (2012).
Norman Reßut
Student, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Lehrstuhl Industrielle Informationstechnik
Platz der Deutschen Einheit 1, 03046 Cottbus, DE
norman.ressut@tu-cottbus.de; http://www.tu-cottbus.de/fakultaet3/de/
informationssysteme/
Irene Krebs
Akademische Mitarbeiterin, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Lehrstuhl Industrielle Informationstechnik
Platz der Deutschen Einheit 1, 03046 Cottbus, DE
krebs@iit.tu-cottbus.de; http://www.tu-cottbus.de/fakultaet3/de/informationssysteme/