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Barrierefreie Mobilität – Betrachtung eines typischen Geschäftsprozesses für sehbehinderte und blinde Menschen

  • Authors: Norman Reßut / Irene Krebs
  • Category: Articles
  • Region: Germany
  • Field of law: Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken
  • Collection: Tagungsband IRIS 2014
  • Citation: Norman Reßut / Irene Krebs, Barrierefreie Mobilität – Betrachtung eines typischen Geschäftsprozesses für sehbehinderte und blinde Menschen, in: Jusletter IT 20 February 2014
«Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.» (Richard von Weizsäcker) Die Mobilität der Menschen nimmt stetig zu und ist eine wichtige Komponente, wenn es um die eigenständige Gestaltung des täglichen Lebens geht. Gerade durch das Auto wird das Reisen in fremde Länder und Städte immer einfacher. Zur Orientierung nutzen wir dafür meist ein Navigationssystem, das uns die Orientierung erheblich erleichtert. Was heut zu Tage im Automobilsektor ein ganz normales Hilfsmittel ist, findet nun auch immer mehr Anwendung für Fußgänger. Anwendungen, welche schon ganz normal genutzt werden, sind digitale Karten auf Smartphones, die einem die Orientierung in einer fremden Stadt erleichtern oder zu bestimmten Zielpunkten, wie Sehenswürdigkeiten, führen sollen. Während der technologische Fortschritt für die meisten Menschen ein Zuwachs an Mobilität und Selbständigkeit bedeutet, kann er dagegen für Menschen, die ein Handicap besitzen, eine unüberwindbare Hürde darstellen. Insbesondere sehbehinderte und blinde Menschen sind schon aufgrund ihrer visuellen Wahrnehmung stark eingeschränkt. Für diese Gruppe von Menschen ist die Orientierung im offenen und fremden Raum schon ein schweres Unterfangen. Auch die fortschreitende Entwicklung von Technologien, wie Ticket- und Bankautomaten, kann für diese Menschen eine Herausforderung darstellen, die schwer zu bewältigen ist. Gerade alltägliche Dinge, wie Treppen, Baustellen, Straßenkreuzungen usw. können für diese Menschen zur Lebensgefahr werden. Barrieren, mit denen sie täglich konfrontiert sind, nehmen wir meist gar nicht wahr. Doch der Technikeinsatz kann auch für Menschen mit Behinderungen positive Effekte bewirken, um mehr Selbständigkeit und Freiheit zu erleben. So sind heute schon viele Städte mit blindengerechten Ampeln ausgestattet, die akustische Signale ertönen lassen, um somit die Aufmerksamkeit der sehbehinderten und blinden Menschen zu sensibilisieren. Sich frei bewegen zu können, ohne fremde menschliche Hilfe, sollte für alle Menschen selbstverständlich sein.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Barrierefreiheit für sehbehinderte und blinde Menschen
  • 2. Gesetzliche Grundlagen zur Barrierefreiheit (Auswahl)
  • 3. Gesetzliche Regelungen in Deutschland
  • 4. Geschäftsprozess
  • 4.1. Darstellung des Geschäftsprozesses
  • 5. Fazit
  • 6. Literatur

1.

Barrierefreiheit für sehbehinderte und blinde Menschen ^

[1]
«Sage mir etwas und ich werde es vergessen, zeige mir etwas und ich werde es mir vielleicht behalten!» (Konfuzius) Aus diesen Worten ist leicht zu schließen, mit welchen Schwierigkeiten das Leben eines sehbehinderten und blinden Menschen verbunden ist.
[2]

Eine steigende Lebenserwartung, verbunden mit altersbedingt zunehmender Mobilitätseinschränkung, lässt die Anforderungen an die Umwelt für Menschen mit Behinderung, zu denen ebenso Kinder, sowie zeitweilig in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen gehören, ständig größer werden. Das betrifft etwa 20% der Gesamtbevölkerung. Diese demographische Entwicklung hat in ihren Folgen eine soziale sowie eine wirtschaftliche Dimension. Etwa die Hälfte dieser Menschen, also 8,9% der deutschen Bevölkerung, muss mit einer Schwerbehinderung leben. Dieser Anteil der Menschen mit einer Behinderung steigt in jedem Jahr. Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist, waren es im Jahr 2007 noch 6.918.172 Betroffene.

Abbildung 1: Anzahl der Schwerbehinderten in Deutschland nach Art der Behinderung [Statistisches Bundesamt 2012]

[3]

Bis zum Jahr 2011 stieg die Zahl auf 7.289.173. Auch die Zahl an körperlich behinderten Menschen stieg von 2007–2011 um etwa 121.000 Menschen und bestätigt somit den Trend, dass der Anteil der Menschen mit Behinderungen in Deutschland kontinuierlich wächst. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf die sehbehinderten und blinden Menschen gelegt. Aus diesem Grund stellt Abbildung 2 den Anteil und die gesamte Anzahl der sehbehinderten und blinden Menschen an den körperlich Behinderten (2011 – 4.544.691) dar. [Statistisches Bundesamt 2012a]

Abbildung 2: Anteile der verschiedenen körperlich behinderten Menschen in Deutschland im 2011 [Statistisches Bundesamt 2012a]

[4]
Ein weiteres Indiz ist aus einer Meinungsumfrage unter Wohneigentümern vom Fraunhofer Institut für Bauforschung aus dem Jahr 2011 abzuleiten; demnach lebten in den befragten Wohnparteien etwa ein Fünftel der Menschen mit Beschränkungen bzw. zehn Prozent mit einem Grad der Behinderung. Von den betroffenen Menschen lebten circa 14 Prozent mit einer Einschränkung des Sehvermögens. [Fraunhofer Institut für Bauforschung 2011, 18–19] Ausgehend von diesen Zahlen wird klar, dass das Thema Barrierefreiheit im täglichen Leben einen immer höheren Stellenwert für sich beansprucht.
[5]
Aber es kann bei sehbehinderten Menschen beim Umgang mit alltäglichen Dingen zu großen Unterschieden kommen, so z.B. bei der Farbfehlsichtigkeit oder der Blendempfindlichkeit. Bis heute konnte es nicht genau nachgewiesen werden, wie sehbehinderte Menschen mit Farbfehlsichtungen Farben wahrnehmen. Es ist nur bekannt, dass z.B. bei einer Rot-Grün-Schwäche Abstufungen von den Farben Beige, Gelb und Orange wahrgenommen werden. Außerdem ist den Wissenschaftlern bekannt, dass bei Rotblindheit die Farbe Rot als Schwarz erkannt wird. Das zweite Problem stellt die Blendempfindlichkeit der sehbehinderten Menschen dar, das stellt die Menschen z.B. beim Lesen von Schildern vor Probleme, dass sie oft Schrift aufgrund der Hintergrundfarbe oder der Schriftfarbe an sich nicht erkennen können. Dadurch werden einzelne Schwierigkeiten klar, welche auf z.B. Projektleiter zukommen, die sich mit einem barrierefreien Konzept beschäftigen. [Hellbusch/Probiesch 2011, 12–15]
[6]
Die zweite Zielgruppe stellen die blinden Menschen dar. Bei diesen Menschen ist es wichtig, dass die Informationen, die sehende Menschen durch Lesen aufnehmen, auf einem anderen Weg konsumiert werden können, so z.B. durch Hören oder Ertasten der Informationen. Das stellt die Verantwortlichen für Projekte, die für eine barrierefreie Umwelt für sehbehinderte und blinde Menschen sorgen sollen, vor neue Herausforderungen. [Hellbusch/Probiesch 2011, 16–18]

2.

Gesetzliche Grundlagen zur Barrierefreiheit (Auswahl) ^

[7]
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wurde im April 2002 in Deutschland erlassen und im Dezember 2007 mit Änderungen versehen. In diesem Gesetz werden die grundlegenden Rahmenbedingungen festgelegt, unter welchen die Maßnahmen zutreffend sind, um Benachteiligungen für behinderte Menschen zu beseitigen. Außerdem wird definiert, was als Behinderung verstanden wird und im § 4 wird erläutert, was der Begriff Barrierefreiheit bedeutet. Weiterhin wird in zwei Absätzen beschrieben, wie das Ziel der barrierefreien Umwelt zu erreichen ist. So lautet der § 4 – Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG):

    «Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.» [König 2008, 28]

[8]
Der zweite Absatz, mit dem Ziel der barrierefreien Umwelt, ist in § 8 niedergeschrieben. In diesem Paragraphen wird dem § 4 Rechnung getragen und werden Vorgaben zu technischen und baulichen Maßnahmen erklärt:

    «(1) Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt.

    (2) Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten.» [Kossens et. al. 2009, BGG – § 8]

[9]
Im Juli 2002 trat außerdem die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. In der jegliche öffentlichen Einrichtungen verpflichtet werden, öffentlich zugängliche Informationsinhalte so zu präsentieren, dass sie von Menschen mit Behinderung selbständig und ohne fremde Hilfe genutzt werden können. [Frincke 2009, 10]
[10]
Im Zusammenhang mit Barrierefreiheit fällt oft der Begriff «Design for all». «Design for all» beschreibt ein Programm für die Planung und Gestaltung von Einrichtungen und Umgebungen, das es allen Menschen, d.h. Menschen mit oder ohne Behinderung, gleichermaßen möglich macht, diese Einrichtungen und Umgebungen ohne Erschwernisse selbstständig und ohne fremde Hilfe zu nutzen. [Stude 2012, 15]

3.

Gesetzliche Regelungen in Deutschland ^

[11]
Allgemein sind die Rechte von Behinderten in dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) und dem BGG verankert, wie im vorigen Kapitel erläutert. Im Sozialgesetzbuch werden die Regelungen in Hinsicht auf Rehabilitation und der gesellschaftlichen Teilhabe im Sozialbereich beschrieben. Das Gesetzesziel im BGG wird unter Abschnitt 1, § 1 wie folgt definiert:

    «Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen

[12]
Demnach stellt die Errichtung von barrierefreien Anlagen und Produkten keine freiwillige Aufgabe für öffentliche und private Einrichtungen dar, sondern ihre Pflicht. Das unterstreicht den Fakt, wie wichtig die Barrierefreiheit für das öffentliche Leben ist.
[13]
Außerdem steht im Grundgesetz niedergeschrieben, dass kein Mensch auf Grund seiner Behinderung diskriminiert werden darf, d.h. es gilt in Deutschland das Diskriminierungsverbot. (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Art. 3 (2006))

4.

Geschäftsprozess ^

[14]
Das oberste Instrument einer funktionierenden Demokratie sind die Wahlen zur Bestimmung der Verantwortlichen und Repräsentanten des Staates. Da die politische Willensbildung für alle Menschen ein wichtiges Thema sein soll, auch und gerade für Menschen mit Beeinträchtigungen, wurde das Ziel ausgerufen, dass die diesjährigen Wahlen für jedermann zugänglich gestaltet werden.
[15]
Folgende Ziele sollten mit dem Projekt erreicht werden:
  • Aufbereitung und Analyse der vorhandenen Erfahrungen mit barrierefreien Wahlen am Beispiel der Landtagswahlen in Niedersachsen im Januar 2013.
  • Aufstellen des Standards eines Anforderungskatalogs für barrierefreie Wahllokale.
  • Erarbeitung einer möglichen zentralen Beratungs- und Informationsstelle für barrierefreie Wahlen.
  • Ausarbeitung eines Hand-Outs für Wahlhelfer, welcher sich auf den Umgang mit behinderten Menschen bezieht.
  • Entwurf einer Idee zur barrierefreien Gestaltung der Wahlbenachrichtigung, des Stimmzettels und der Umschläge für die Briefwahl.
  • Der Ideenaustausch mit privaten und öffentlichen Interessenvertretern und Interessenvertreterinnen zur Verbesserung der Bundestagswahl 2013.
[16]
Ergebnisse: Für die Aufbereitung von vorhandenen Erfahrungen wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Beteiligten der barrierefreien Landtagswahlen im Januar 2013 in Niedersachen dazu aufgefordert wurden, Anregungen, Kritik und positives Feedback der beschriebenen Wahl zu äußern. Diese Informationen wurden gesammelt, zusammengefasst und in einem Informationsblatt veröffentlicht; weiterhin konnte ein Flyer für die Wahlhelfer zusammengestellt werden. Dieses Projekt wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert. [Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit 2013]

4.1.

Darstellung des Geschäftsprozesses ^

[17]
In der folgenden Abbildung 3 ist der Geschäftsprozess «barrierefrei wählen» für einen sehbehinderten Menschen dargestellt.

Abbildung 3: Geschäftsprozess «barrierefrei wählen»

[18]
Was passiert hier im Beispielprozess? Mittels einer mobilen Softwareapplikation wird einer sehbehinderten Person ermöglicht, ohne weitere fremde Hilfe und selbständig eine Wahlbeteiligung zu realisieren. Der Ablauf könnte wie folgt aussehen:
[19]
Die Applikation öffnet sich (auf smarten mobilen Devices, z.B. Smartphone), teilt der sehbehinderten Person eine erste Information zur Wahl mit; bietet die Möglichkeit, weitere Informationen zur Wahl zu erhalten (wie z.B. Datum, Ort, Zeit); darüber hinaus Informationen zu Wahlkandidaten bzw. zu Parteien zu bekommen (Verlinkung zu externen diesbezüglichen Webseiten); bietet eine (optionale) Routenplanung (z.B. via öffentlicher Nahverkehr oder Taxi); beschreibt das Aufsuchen des Wahlgebäudes (z.B. per GPS); beschreibt das Aufsuchen des Wahlraumes (z.B. durch Scannen eines QR-Codes oder eines RFID-Chips); empfiehlt ggf. Nutzung einer Vergrößerungsfunktion für die Schrift (Lupenfunktion). Der in Abbildung 3 dargestellte Ausschnitt eines Geschäftsprozesses für einen sehbehinderten Menschen lässt erahnen, dass entsprechende mobile Unterstützungen im Sinne einer Barrierefreiheit im öffentlichen Raum hier ergänzend sehr wohl zum Tragen kommen könnten, dass entsprechende Verknüpfungen mit solitären Anwendungen äußerst sinnvoll erscheinen, dass Barrierefreiheit eben den Abbau von Barrieren bedeutet, und dies unter anderem mittels mobiler Softwaresystemunterstützung geschehen kann.

5.

Fazit ^

[20]
«Wir kommen überall hin, man muss uns nur mitnehmen.» Dieses Zitat von Ursula Eggli, einer von Kindheit an an den Rollstuhl gebundenen Schriftstellerin und Aktivistin der Behindertenbewegung, beschreibt die aktuelle Situation der sehbehinderten und blinden Menschen im öffentlichen Leben sehr gut. Es gibt noch unendlich viele Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen, insbesondere sehbehinderte und blinde, durch entsprechende Technik, Informationssysteme und rechtliche Rahmenbedingungen so zu unterstützen, dass sie nicht mehr nur ein Teil der Gesellschaft sind, sondern integrativer Bestandteil dieser.

6.

Literatur ^

Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit, Barrierefreie Wahlen. In: barrierefreiheit.de, URL: http://www.barrierefreiheit.de/barrierefreie_wahlen.html aufgerufen 16. November 2013 (2013).

Frauenhofer Institut für Bauforschung, Meinungsumfrage unter Wohneigentümern: Wohnwünsche und Barriere armer Wohnkomfort, Stuttgart (2011).

Frincke, Sascha, BITV und Bibliotheken – Auswirkungen in der bibliothekarischen Praxis, Berlin (2009).

Hellbusch, Jan Eric/Probiesch, Kerstin, Barrierefreiheit verstehen und umsetzen, Heidelberg (2011).

König, Roland, Verkehrsräume, Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel barrierefrei gestalten – Ein Leitfaden zu Potenzialen und Handlungsbedarf, Stuttgart (2008).

Kossens, Michael/von der Heide, Dirk/Maaß, Michael, SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, mit Behindertengleichstellungsgesetz, München (2009).

Statistisches Bundesamt, Behinderte – Schwerbehinderte Menschen am Jahresende, URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/
Tabellen/GeschlechtBehinderung.html
aufgerufen 12. November 2013 (2012).

Statistisches Bundesamt, 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen, URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/
Aktuell.html
aufgerufen 12. November 2013 (2012a).

Stude, Ingeborg, Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude, Berlin (2012).


 

Norman Reßut

Student, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Lehrstuhl Industrielle Informationstechnik

Platz der Deutschen Einheit 1, 03046 Cottbus, DE

norman.ressut@tu-cottbus.de; http://www.tu-cottbus.de/fakultaet3/de/
informationssysteme/

 

Irene Krebs

Akademische Mitarbeiterin, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Lehrstuhl Industrielle Informationstechnik

Platz der Deutschen Einheit 1, 03046 Cottbus, DE

krebs@iit.tu-cottbus.de; http://www.tu-cottbus.de/fakultaet3/de/informationssysteme/