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Hajime Yoshino gehört zu den weltweit relevanten Gelehrten im Gebiete der Rechtstheorie und der Rechtsinformatik. Mit seiner «Logischen Jurisprudenz» hat er sich einen Platz in der Wissenschaftsgeschichte gesichert.
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Ich kenne Hajime Yoshino seit Mitte der Siebzigerjahre, also etwa seit vierzig Jahren. Er hat dem Kreis internationaler Gelehrter um Ilmar Tammelo angehört, der sich in Salzburg regelmäßig traf, dem Typus nach eine Vorläuferinstitution von IRIS. Hajime Yoshino war auch ein Schüler Jürgen Rödigs an der Justus-Liebig-Universität Gießen und war bei dessen letzter Vorlesung anwesend. Er hatte sie, soeben von Rom zurückkehrend, mit dem Recorder aufgezeichnet. Ich kann mich an eine Reihe von Gesprächen mit Hajime Yoshino erinnern, so etwa in Bonn bei einer GMD-Veranstaltung, in Helsinki bei einer Winter-Tagung der IVR über Legal Reasoning und an viele Gespräche bei den IVR-Weltkongressen, etwa in Kobe, Athen, New York und in Frankfurt sowie bei den Treffen über Multisensorisches Recht und über Recht und Logik in München. Anlässlich meiner zweiten Japanreise konnte ich an Universitäten auf Grund seiner Einladung Vorträge halten, so über die Reine Rechtslehre von Hans Kelsen und über die Logische Jurisprudenz.
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In der Logischen Jurisprudenz unternimmt Hajime Yoshino erfolgreich den Versuch, Rechtstheorie mit Rechtsinformatik zu verbinden. Systematischer Ausgangspunkt ist für ihn die Reine Rechtslehre Hans Kelsens. Er übernimmt von Hans Kelsen die Thematik der Grundnorm und differenziert sie auf seine Weise aus. Anders als bei Kelsen stellt er aber nicht die Rechtsnorm in den Mittelpunkt seiner Analysen sondern den Rechtssatz. Die Rechtsnorm ist Teil der Rechtsordnung. Der Rechtssatz hingegen ist Teil der Rechtswissenschaft, der Jurisprudenz. Daher auch die Bezeichnung als «Logische Jurisprudenz». Hajime Yoshino unterscheidet eine Reihe von Rechtssätzen. Das Metasystem sieht er in der Logik und zwar in der allgemeinen Logik. Den Gedanken einer fachspezifischen Sonderlogik, etwa einer eigenständigen Rechtslogik, lehnt er ab. Die Rechtssätze bilden sowohl das Recht als auch die rechtsrelevanten Fakten ab und daher ist es ihm möglich geworden, das rechtstheoretische Modell mit der Rechtsinformatik in einer realistischen Weise zu verbinden. ImZum Unterschied zurvon der Reinen Rechtslehre, die zwar die Logik sprachlich erwähnt aber nicht explizit inkludiert, integriert die Logische Jurisprudenz sehr wohl die logischen Formalismen. Damit hat Hajime Yoshino einen entscheidenden Schritt über die Reine Rechtslehre hinaus unternommen.
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Hajime Yoshino wird in den nächsten Tagen 75 Jahre alt. Unmittelbar nach der IRIS-Tagung in Salzburg wird er nach Harvard fahren, um dort sein Buch über «Logical Jurisprudence» abzuschließen. Wir wünschen ihm alles Gute dazu. Es ist für die Diskussion in den wissenschaftlichen Communities von Rechtstheorie und Rechtsinformatik wichtig, wenn die Logische Jurisprudenz auch als Gesamtsystem in Buchform vorliegen wird.
Friedrich Lachmayer
Univ.-Dozent, Universität Innsbruck
Tigergasse 12/12, 1080 Wien, AT
Friedrich.Lachmayer@uibk.ac.at; http://www.legalvisualization.com