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Umsetzung der rechtlichen Regelungen für den Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur und ihre Konsequenzen für das Prozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung

  • Author: Aneta Lotycz
  • Category: Articles
  • Region: Germany
  • Field of law: Process Management
  • Collection: Tagungsband IRIS 2014
  • Citation: Aneta Lotycz, Umsetzung der rechtlichen Regelungen für den Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur und ihre Konsequenzen für das Prozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung, in: Jusletter IT 20 February 2014
Der Aufbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur gehört zu den wesentlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Die Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) ist eine Grundlage zur Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Für die Gestaltung der organisatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Schaffung einer homogenen Geodateninfrastruktur kann als Ansatz das Prozessmanagement eingesetzt werden. Vorteile, die hiermit verbunden sind, werden im vorliegenden Beitrag angeführt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Rechtlicher Rahmen für den Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur
  • 2.1. Rechtlicher Rahmen des Europäischen Parlaments und des Rates
  • 2.2. Rechtliche Regelungen auf der Landes- und Bundesebene
  • 3. Prozessmanagement im Kontext des Aufbaus und Betriebs der Geodateninfrastruktur
  • 3.1. Bedeutung des Prozessmanagements für die Entwicklung der Geodateninfrastruktur
  • 3.2. Beispielhafte Konzeptionen
  • 3.2.1. Referenzmodell der GDI Sachsen
  • 3.2.2. Geschäftsprozessmodell für die GDI Schleswig-Holstein im Kontext der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie
  • 4. Zusammenfassung
  • 5. Literatur

1.

Einleitung ^

[1]
Die Entwicklung des E-Governments beeinflusst den Aufbau der Geodateninfrastruktur (GDI) und die Entwicklung elektronischer Geodatendienste in der öffentlichen Verwaltung. Die Schlüsselaspekte des Aufbaus und Betriebs der GDI werden in den rechtlichen Rahmen auf der Landes-, Bundes- und EU-Ebene berücksichtigt. In den Anhängen der Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung der GDI in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) wurden 34 Geodaten-Themen vorgestellt, deshalb werden in der Zukunft immer mehr elektronische Geodatendienste implementiert. Eine wesentliche Bedeutung für die richtige Entwicklung der GDI hat das Prozessmanagement, das die Prozessstrategie, Prozessgestaltung, Prozessoptimierung, Prozessimplementierung und das Prozesscontrolling umfasst. Die Berücksichtigung der richtigen Prozessstrategie, Prozessoptimierung und des Prozesscontrollings trägt bedeutend zur effizienten Umsetzung technischer, organisatorischer und rechtlicher Anforderungen für die GDI bei. Neue gesetzliche Regelungen sind fortlaufend zu berücksichtigen, deshalb kann Prozessmanagement eine Schlüsselrolle spielen und zwar sowohl für die Entwicklung neuer Geodatendienste als auch für die Agilität1 der Geoinformationssysteme.

2.

Rechtlicher Rahmen für den Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur ^

2.1.

Rechtlicher Rahmen des Europäischen Parlaments und des Rates ^

[2]
Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer GDI in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist eine wesentliche rechtliche Grundlage für die Entwicklung des E-Government. Sie unterstützt die Ziele der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen sowie der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Die INSPIRE-Richtlinie erfordert die Berücksichtigung der internationalen Normen, die die Europäischen Normungsgremien gemäß dem Verfahren der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft angenommen haben. Nach der Richtlinie 2007/2/EG müssen die Anforderungen für den Datenschutz und die Interoperabilität von Geodatensätzen und Geodatendiensten erfüllt werden.2
[3]
Die Abbildung 1 stellt die wesentlichen Dokumente dar, die eine Bedeutung für die Schaffung der GDI im Kontext der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie haben.

Abbildung 1: Anforderungen für die Schaffung der GDI im Kontext der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie [am Beispiel: Architektur der GDI Deutschland. Architektur der GDI-DE – Ziele und Grundlagen. Arbeitskreis Architektur, 30. September 2013, S. 17 (2013)]

[4]
Die Schaffung einer homogenen GDI erfordert die Umsetzung von zahlreichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die Europäische Kommission hat die Verordnungen und Entscheidungen zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie (Durchführungsbestimmungen) erlassen, die für die Mitgliedstaaten unmittelbar rechtsverbindlich sind.3 Außerdem hat die Europäische Kommission die Leitfäden für die Umsetzung der Durchführungsbestimmungen herausgegeben. Sie sind rechtlich nicht bindend, aber enthalten wichtige implementierungsrelevante Anforderungen und Empfehlungen. Die Normen und Standards definieren die Rahmenbedingungen für die Interoperabilität von Geodaten und Geodatendiensten in der Kommunal- und Landesverwaltung. Die Geodatenzugangsgesetze von Mitgliedstaaten sowie die Ländergesetze gehören zu den wesentlichen rechtlichen Grundlagen für den Aufbau der GDI der Europäischen Gemeinschaft.

2.2.

Rechtliche Regelungen auf der Landes- und Bundesebene ^

[5]
Die GDI mit harmonisierter Datenbasis soll vor allem auf der regionalen Ebene geschafft werden. Die wesentlichen Regelungen für den Zugang und die Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten der öffentlichen Verwaltung wurden in den Geodatenzugangs- und Geodateninfrastrukturgesetzen von Bund und Ländern festgelegt.
[6]
Die Nutzungsregelungen bestimmen, für welche Ziele und unter welchen Bedingungen die Geodaten und Geodatendienste von Nutzern genutzt werden dürfen. Die Nutzungsregelungen können in den Gesetzen und Verordnungen sowie in den Lizenzen der Anbieter formuliert werden. Die Lizenzierungsprozesse sollen einen interoperablen Zugang zu den Geodaten und Geodatendiensten auf einfache Art und Weise ermöglichen und die unnötigen Aufwände sowohl bei Anbietern als auch bei Nutzern minimieren.4
[7]
Die Zugangsregelungen regeln, welche Nutzer in welchem Umfang über die Geodatendienste auf bestimmte Geodaten zugreifen dürfen. Die Zugangsregelungen enthalten die einschlägigen Fachgesetze, wie z.B. die Umweltinformationsgesetze, Statistik- und Vermessungsgesetze. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können den Zugang der Öffentlichkeit zu den Geodatensätzen und –diensten beschränken, wenn dieser Zugang nachhaltige Auswirkungen hätte auf:
  • die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden,
  • die internationalen Beziehungen und die staatlichen Sicherheitsinteressen,
  • die Rechtsstaatsprinzipien,
  • den Schutz öffentlicher Güter,
  • die Vertraulichkeit personenbezogener Daten und/oder Akten über eine natürliche Person,
  • die Rechte des geistigen Eigentums,
  • die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen.5,6
[8]
Die Rechtsansprüche bezüglich des Zugangs zu den Geodaten und Geodatendiensten müssen in den Fachgesetzen und subsidiär wirkenden Gesetzen (z.B. Datenschutzgesetzen) oder in den Verordnungen festgelegt werden.

3.

Prozessmanagement im Kontext des Aufbaus und Betriebs der Geodateninfrastruktur ^

3.1.

Bedeutung des Prozessmanagements für die Entwicklung der Geodateninfrastruktur ^

[9]
Das richtige Prozessmanagement im Kontext der Schaffung der GDI spielt eine große Rolle für die Effizienz und Korrektheit der Umsetzung von Geodatendiensten. Im Geschäftsprozessmanagement werden die folgenden Phasen unterschieden: die Prozessstrategie, Prozessgestaltung, Prozessimplementierung, Prozessoptimierung und das Prozesscontrolling.7,8
[10]
Nach IDS Scheer AG wird das Business Process Management als «Lifecycle» visualisiert.9

Abbildung 2: Phasen des Geschäftsprozessmanagements im Kontext von «Business Process Management Lifecycle» [am Beispiel: Jost/Krupke, Business Prozess Management: der ARIS Value Engineering-Ansatz. In: Scheer, A.-W., et al., Innovation durch Geschäftsprozessmanagement, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, S. 21 (2004)]

[11]
Die Prozessstrategie ist ein integraler Bestandteil des Geschäftsprozessmanagements und hat einen direkten Einfluss auf die Prozessgestaltung und Prozessimplementierung. Außerdem steht die Prozessstrategie in einem engen Zusammenhang mit dem Prozesscontrolling und soll die Optimierungspotenziale für ein neues Prozessdesign berücksichtigen. Im Rahmen der Prozessstrategie wird definiert, welche Ziele erreicht werden müssen und wie die Prozesse diese Zielerreichung unterstützen sollen. Die Prozessstrategie im Kontext der Entwicklung von Geodatendiensten muss die zahlreichen rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen berücksichtigen, die während der strategischen Planung dokumentiert werden sollen. Die Prozessgestaltung betrifft die Abbildung des einheitlichen Designs von Geschäftsprozessen und sie soll die vorgestellten Anforderungen der Prozessstrategie transparent abbilden. Im Entwurf des Geschäftsprozessmodells sollen die Informationen bezüglich der rechtlichen Regelungen und technischen Maßnahmen sowie die Normen und Standards berücksichtigt werden.
[12]
Der richtige Entwurf des Prozessmodells ist eine Grundlage für die Implementierung der prozessorientierten Informationssysteme. Die Abbildung von Geschäftsprozessen ermöglicht die schnelle vollständige Analyse von Funktionalitäten der Systeme und lässt neue Anforderungen flexibel anpassen. Die Richtigkeit von Geschäftsprozessmodellen soll im Kontext syntaktischer und semantischer Korrektheit überprüft werden. Die Analyse der semantischen Korrektheit unterstützt die Entwicklung und Pflege der Systeme und ist notwendig für die Bewertung der Erfüllung von organisatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Die semantische Bewertung von Geschäftsprozessmodellen kann mithilfe der Geschäftsregeln (Validierungsregeln) geprüft werden. Die Validierungsregeln setzen einen Fokus auf die semantische (fachliche) Korrektheit von Geschäftsprozessen.10

3.2.

Beispielhafte Konzeptionen ^

3.2.1.

Referenzmodell der GDI Sachsen ^

[13]
Im Rahmen der Initiative zum gemeinsamen Aufbau der GDI im Freistaat Sachsen11 wurde der Ansatz zum Referenzmodell der GDI Sachsen entwickelt. Das Referenzmodell der GDI Sachsen ist das Metamodell zur komplexen Beschreibung von einzelnen politischen, technologischen, organisatorischen und technischen Komponenten und deren Beziehungen.12 Es wurden drei verschiedene Sichten definiert: Betriebsmodell, Architekturmodell und Lizenzmodell.

Abbildung 3: Referenzmodell der GDI Sachsen [Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) et al., Betriebsmodell der GDI Sachsen, Abbildung 3. S. 15 (2011)]

[14]
Das Betriebsmodell beschreibt die technologischen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die durchzuführenden Maßnahmen und Tätigkeiten sowie die beteiligten Akteure. In den organisatorischen Rahmenbedingungen müssen die rechtlichen Aspekte der Umsetzung der Geodateninfrastruktur berücksichtigt werden. Das Architekturmodell beschreibt die erforderliche IT-Architektur. Das Lizenzmodell stellt die Rechte und Nutzerrollen dar.
[15]
Das Prozessmodell der GDI Sachsen lehnt sich an die Normenreihe EN ISO 9000 ff. an, um die spezifischen Anforderungen einer verteilten Architektur mit unterschiedlichen Komponenten, Verantwortlichkeiten und Hierarchien bestmöglich abzudecken. Die Klassifizierung der Prozesse im Sinne der Normenreihe EN ISO 9000 ff. unterscheidet die Kernprozesse, Supportprozesse und Managementprozesse.13 Die Prozessarchitektur der GDI Sachsen umfasst einen Kernprozess, der von den Supportprozessen und Managementprozessen unterstützt wird. Der Kernprozess berücksichtigt alle Tätigkeiten, die unmittelbar der Erreichung des Unternehmensziels, also der Sicherstellung des webbasierten und standardisierten Zugangs zu Geodaten, dienen.14 Die Tätigkeiten des Kernprozesses wurden in der Abbildung 4 dargestellt.

Abbildung 4: Tätigkeiten des Kernprozesses in der GDI Sachsen [Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) et al., Betriebsmodell der GDI Sachsen, Version 0.9 vom 7. April 2011, S. 39 (2011)]

[16]
Die Supportprozesse stellen betriebliche Ressourcen bereit und verwalten diese. Sie unterstützen die Kernprozesse und Managementprozesse, indem sie den reibungslosen Ablauf sichern.15 Alle Supportprozesse und Managementprozesse haben ihre spezifischen Ziele. In Abbildung 5 und Abbildung 6 sind zwei ausgewählten Supportprozesse dargestellt worden, die zwei verschiedene Ziele berücksichtigen: «Schutz vom Geodatendienst» und «Zugriffsrechte für einen Geodatendienst definieren».

Abbildung 5: Schutz vom Geodatendienst [Ibid., S. 42 (2011)]

Abbildung 6: Definierung des Zugriffsrechts für einen Geodatendienst [Ibid., S. 44 (2011)]

[17]
Die Managementprozesse umfassen alle Tätigkeiten zur Steuerung des Kernprozesses und der Supportprozesse mit dem Fokus auf die Organisation der Akteure und ihrer Aufgaben.16 Ein Beispiel des Managementprozesses wird in der Abbildung 6. dargestellt.

Abbildung 7: Beispiel des Managementprozesses in der GDI Sachsen [Ibid., S. 50 (2011)]

[18]
Aufgrund der differenzierten Ziele können die Support- und Managementprozesse in verschiedene Gruppen geteilt werden. Die einzelnen Gruppen können die präzisierten Anforderungen für die GDI betreffen, z.B. die Umsetzung erforderlicher Normen und Standards oder die Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Verordnungen. Die Ausgliederung von einzelnen Prozessgruppen kann die Bewertung der syntaktischen und semantischen Korrektheit der Prozessmodelle vereinfachen und hat eine Bedeutung für das Controlling und die Prozessoptimierung.

3.2.2.

Geschäftsprozessmodell für die GDI Schleswig-Holstein im Kontext der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie ^

[19]
Die Prozessarchitektur der GDI Schleswig-Holstein basiert auf den Rahmenbedingungen der INSPIRE-Richtlinie und berücksichtigt die drei Gruppen von Geschäftsprozessen: «Geodaten und Metadaten», «INSPIRE-Konformität» sowie «Zugangsverwaltung und Schutz». Die Abbildung 8 zeigt einen Überblick von Geschäftsprozessen der GDI-SH.

Abbildung 8: Überblick von Geschäftsprozessen der GDI-SH [Arbeitsgruppe Zielarchitektur, Konzept Zielarchitektur Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein GDI SH, Version 1.0, 8. Januar 2013, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Kiel, S. 46 (2013)]

[20]
Die Prozessaktivitäten konzentrieren sich auf die Umsetzung organisatorischer und technischer Maßnahmen im Kontext der Anforderungen rechtlicher Regelungen. Im Rahmen der Identifizierung von Geodaten müssen die Geodaten katalogisiert werden und unter Berücksichtigung § 4 des Geodateninfrastrukturgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (GDIG) vom 15. Dezember 2010 zusammengestellt werden.17 Außerdem müssen die originären Metadaten erstellt werden. Die Prüfung datenschutzrechtlicher Relevanz der Geodaten regelt § 11 GDIG. Die datenschutzrelevanten und sicherheitsrelevanten IT-Lösungen wurden auch in den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
[21]
Weil die Schaffung der GDI in der Europäischen Gemeinschaft die Berücksichtigung gesetzlicher Rahmen erfordert, ist deren Berücksichtigung bei der Modellierung der Aktivitäten wichtiger Bestandteil.

4.

Zusammenfassung ^

[22]
Die Umsetzung und Novellierung von Gesetzen führt zu Änderungen im Management in der öffentlichen Verwaltung und beeinflusst hiervon betroffene Verwaltungsprozesse. Deshalb müssen diese sorgfältig analysiert und dokumentiert werden. Die Berücksichtigung gesetzlicher und organisatorischer Rahmen gehört zu den wesentlichen strategischen Ansätzen des Prozessmanagements in der Verwaltung. Prozessmanagement kann die Agilität der GDI fördern und die Interoperabilität der technischen Lösungen positiv beeinflussen.

5.

Literatur ^

Arbeitsgruppe Zielarchitektur, Konzept Zielarchitektur Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein GDI SH, Version 1.0, 8. Januar 2013, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Kiel (2013).

Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland. Architektur der GDI-DE – Ziele und Grundlagen. Arbeitskreis Architektur, 30. September 2013, (2013).

Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Konzept für SAGA 5.0, Version 1.1, Bundesministerium des Innern, Berlin, S. 7 (2009).

Drawehn, Jens/Feja, Sven, Anwendung von grafischen Validierungsregeln bei der Entwicklung von IT-Integrationsprozessen. In: Software Engineering 2009. Workshopband: Fachtagung des GI-Fachbereichs Softwaretechnik; 2–6. März 2009 in Keiserslautern. GI, Bonn, S. 368 (2009).

Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Schleswig-Holstein (GDIG) vom 15. Dezember 2010, Kiel (2010).

INSPIRE Infrastructure for Spatial Information in the European Community. http://inspire.ec.europa.eu/http://inspire.ec.europa.eu/ aufgerufen: 6. Januar 2014 (2014).

Jost, Wolfram/Krupke, Helmut, Business Prozess Management: der ARIS Value Engineering-Ansatz. In: Scheer, August-Wilhelm, et al., Innovation durch Geschäftsprozessmanagement, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, S. 21 (2004).

Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE). http://eur-lex.europa.eu‌/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:108:0001:0014:de:PDF aufgerufen: 6. Januar 2014 (2014).

Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) unter Mitwirkung des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen und der Technischen Universität Dresden, Betriebsmodell der GDI Sachsen, Version 0.9 vom 7. April 2011, (2011).

Scheer, August-Wilhelm/Jost, Wolfram, Geschäftsprozessmanagement: Kernaufgabe einer jeden Unternehmensorganisation. In: Scheer, August-Wilhelm/Jost, Wolfram, ARIS in der Praxis. Gestaltung, Implementierung und Optimierung von Geschäftsprozessen, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, S. 43–44 (2002).

Stähler, Dirk et al., Enterprise Architecture, BPM und SOA für Business- Analysten. Carl Hanser Verlag, München, S. 15–17 (2009).


 

Aneta Lotycz

Doktorandin, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Informatik, Angewandte Informatik (Wirtschaftsinformatik)

Olshausenstr. 40, 24098 Kiel, DE

aneta.lotycz@email.uni-kiel.de

 


  1. 1 Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Konzept für SAGA 5.0, Version 1.1, Bundesministerium des Innern, Berlin, S. 7 (2009).
  2. 2 Vgl. Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:108:0001:0014:de:PDF aufgerufen: 6. Januar 2014 (2014).
  3. 3 INSPIRE Infrastructure for Spatial Information in the European Community. http://inspire.ec.europa.eu/ aufgerufen: 6. Januar 2014 (2014).
  4. 4 Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland. Architektur der GDI-DE – Ziele und Grundlagen. Arbeitskreis Architektur, 30. September 2013, S. 20 (2013).
  5. 5 Richtlinie 2007/2/EG, L 108/8, Art. 13.
  6. 6 Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland. Op cit., S. 19 (2013).
  7. 7 Scheer/Jost, Geschäftsprozessmanagement: Kernaufgabe einer jeden Unternehmensorganisation. In: Scheer/Jost, ARIS in der Praxis. Gestaltung, Implementierung und Optimierung von Geschäftsprozessen. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, S. 43 ff. (2002).
  8. 8 Stähler, et al., Enterprise Architecture, BPM und SOA für Business- Analysten. Carl Hanser Verlag, München, S. 15 ff. (2009).
  9. 9 Jost/Krupke, Business Prozess Management: der ARIS Value Engineering-Ansatz. In: Scheer, et al., Innovation durch Geschäftsprozessmanagement, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, S. 21 ff. (2004).
  10. 10 Drawehn/Feja, Anwendung von grafischen Validierungsregeln bei der Entwicklung von IT-Integrationsprozessen. In: Software Engineering 2009. Workshopband: Fachtagung des GI-Fachbereichs Softwaretechnik; 2–6. März 2009 in Keiserslautern. GI, Bonn, S. 368, (2009).
  11. 11 StaatsbetriebGeobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Geodateninfrastruktur, http://www.gdi.sachsen.de/inhalt/init/init.html abgerufen: 6. Januar 2014.
  12. 12 Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) et al., Betriebsmodell der GDI Sachsen, Version 0.9 vom 7. April 2011, S. 15 (2011).
  13. 13 Ibid., S. 16 ff. (2011).
  14. 14 Ibid., S. 37 ff. (2011).
  15. 15 Ibid., S. 17 (2011).
  16. 16 Ibid., S. 46 (2011).
  17. 17 Geodateninfrastrukturgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (GDIG) vom 15. Dezember 2010 http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GeodatG+SH&psml=bsshoprod.psml&‌max=true&aiz=true abgerufen: 6. Januar 2014.