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Vom Pluralismus des Datenbankangebotes zur produktelastischen Abfrage am Beispiel von FINDOK, RIS, LexisNexis und Lindeverlag

  • Author: Angela Stöger-Frank
  • Category: Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: Legal Informatics, Information Technology
  • Citation: Angela Stöger-Frank, Vom Pluralismus des Datenbankangebotes zur produktelastischen Abfrage am Beispiel von FINDOK, RIS, LexisNexis und Lindeverlag, in: Jusletter IT 19 November 2015
Ein Mehrfachangebot an Datenbanken erfordert datenbankübergreifende Suchtechnologien, um den Suchaufwand für Juristen zu reduzieren. Im internen Portal des Bundesministeriums für Finanzen kann über die Finanzdokumentation (Findok) bei entsprechender Einstellung mit nur einer Recherche sowohl auf die eigenen Rechts- und Fachinformationen als auch auf Inhalte der Datenbanken LexisNexis, Linde und RIS zugegriffen werden. Die Suchabfrage kann mit nur einem Formular in bis zu vier Datenbanken erfolgen. Entsprechend wird das Suchergebnis in bis zu vier Registern dargestellt. Damit erhält der Anwender mit nur einer Abfrage sowohl Ergebnisse aus der Findok (Erlässe, Richtlinien, UFS-Entscheidungen etc.) als auch aus LexisNexis und Linde (Artikel aus Fachzeitschriften, Kommentare etc.) sowie aus dem RIS (Gesetzestexte).

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Eine Suche in vier Datenbanken
  • 2. BMF-FINDOK, BKA-RIS, LexisNexis Online, Linde Online
  • 3. Von den Anfängen der Rechtsdatenbanken…
  • 4. … zur Gegenwart
  • 5. Das neue Web-Service
  • 6. Vorteile des Web-Services
  • 7. Exkurs
  • 8. Ausblick

1.

Eine Suche in vier Datenbanken ^

[1]
Die Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums und die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates verwenden einerseits die ressortinterne Applikation Finanzdokumentation (FINDOK) und das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) sowie andererseits die Verlagsdatenbanken LexisNexis und Lindeonline. Die Benutzer drängten seit Längerem nach nur einer Suchplattform, um den Rechercheaufwand in den Datenbanken zu reduzieren. Zunächst wurde LexisNexis in die FINDOK-Abfrage implementiert. Nach erfolgreicher Umsetzung wurde das Webservice auf Lindeonline erweitert. Zuletzt wurde das Bundesrecht integriert. Damit erhält nun der FINDOK-Benutzer mit nur einer Suchabfrage eine Ergebnisliste aus vier Datenbanken.

2.

BMF-FINDOK, BKA-RIS, LexisNexis Online, Linde Online ^

[2]
Die Finanzdokumentation (FINDOK) ist das Rechts- und Fachinformationssystem des österreichischen Finanzressorts, das Auslegungsbehelfe des Bundesministeriums für Finanzen sowie Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates zum Steuer- und Zollrecht beinhaltet (http://www.bmf.gv.at oder direkt http://findok.bmf.gv.at/findok).
[3]
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich. Dieses Service des Bundeskanzleramts erlaubt die Suche nach Rechtsmaterialien und Gesetzen sowie nach Entscheidungen der Höchstgerichte, Gerichten, Senaten oder Kommissionen: http://www.ris.bka.gv.at.
[4]
Das Unternehmen LexisNexis ist einer der international führenden Anbieter von Wirtschafts- und Rechtsinformationen. Seine Online-Datenbank umfasst Fachzeitschriften, Kommentare und Fachbücher sowie Normen und Judikatur insbesondere zum Steuer- und Wirtschaftsrecht: http://www.lexisnexis.com/at/recht/.
[5]
Der Lindeverlag zählt zu den führenden österreichischen Fachverlagen und beinhaltet ein rein auf den österreichischen Markt abgestelltes Programm - mit den Schwerpunkten österreichisches und internationales Steuerrecht, Finanz- und Rechnungswesen, Recht (insbesondere Wirtschaftsrecht), sowie betriebswirtschaftliche Fachbücher: http://www.lindeonline.at.

3.

Von den Anfängen der Rechtsdatenbanken… ^

[6]
Mitte der 80er Jahre trat als erste österreichische juristische Datenbank die RDB-Rechtsdatenbank, ein Unternehmen der Verlage Manz und Orac auf den Markt, um seine Fachliteratur elektronisch anzubieten. Auch andere juristische Fachverlage Österreichs (ARD, Linde, Springer etc.) kooperierten mit der RDB und stellten ihre Inhalte zur Verfügung. Über das Rechtsinformationssystem (RIS) stand die RDB und CELEX in der Bundesverwaltung und dadurch auch in der gesamten Finanzverwaltung zur Verfügung. In der Folge hatten die neuen elektronischen Medien in der täglichen Arbeit der Juristen ihren Platz gefunden. Das elektronische Recherchieren wurde zur Routine. Anfang 2000 kamen weitere Datenbankanbieter auf den Markt und man gewöhnte sich daran, in mehreren Datenbanken (RIS, EUR-Lex, RDB, LexisNexis, Lindeonline etc.) mit unterschiedlichen Suchformularen zu recherchieren. Darüber hinaus stellten die Datenbankbetreiber ihre Inhalte nur mehr exklusiv zur Verfügung, sodass eine «Gesamtabfrage» über alle Datenbanken nicht mehr möglich war.

4.

… zur Gegenwart ^

[7]
In der Finanzverwaltung stehen im Intranet (BMF-Portal) neben der eigenen Finanzdokumentation (FINDOK), dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) oder EUR-Lex auch die kostenpflichtigen Datenbanken der juristischen Fachverlage LexisNexis, Manz und Linde zur Verfügung. Die Anwender sind mit den jeweils unterschiedlichen Suchformularen und -strategien konfrontiert. Um den Aufwand der Suche in diesen Datenbanken zu reduzieren, hat das Bundesministerium für Finanzen mit dem Verlag LexisNexis im Sommer 2010 ein Projekt gestartet, das eine Suche über die Inhalte beider Datenbanken ermöglichen sollte. Die Umsetzung erfolgte sehr zufriedenstellend, sodass eine Weiterentwicklung angestrebt wurde. Mitte 2012 wurde die Einbindung der Verlagsprodukte von Lindeverlag in Angriff genommen. Die Suche in drei verschiedenen Datenbanken aus dem BMF-Portal war damit möglich. Zuletzt erfolgte die Anbindung zum RIS, sodass seit Sommer 2013 mit nur einer Suchabfrage, die Ergebnisliste Treffer von vier Datenbanken bietet.

5.

Das neue Web-Service ^

[8]
Aufgabe eines Web-Services ist es, das Zusammenspiel von mehreren, auf verschiedenen Plattformen laufenden Programmen zu unterstützen bzw. überhaupt zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall wird eine Anfrage vom Client des Kunden an das Web-Service gestellt. Dieser leitet die Anfrage an LexisNexis, Lindeonline sowie an RIS weiter, empfängt die Antwort und gibt diese an den Client des Kunden retour.
[9]
Im internen Portal des Finanzressorts kann nun über die Finanzdokumentation (FINDOK) bei entsprechender Einstellung mit einer Recherche sowohl auf die eigenen Rechts- und Fachinformationen als auch über die neu eingerichteten Schnittstellen auf die LexisNexis-, die Lindeverlagsinhalte sowie auf RIS-Bundesrecht zugriffen werden. Damit erhält der Jurist bei einer Abfrage sowohl Ergebnisse aus der FINDOK (Erlässe, Richtlinien, UFS-Entscheidungen etc.) als auch aus LexisNexis und dem Lindeverlag (Artikel aus Fachzeitschriften, Kommentare etc.) und überdies die Gesetzesstellen aus dem RIS. Die Abfrageoberfläche wurde nicht verändert, lediglich der Suchumfang (Quelle) kann auf Verlage erweitert werden. Das Suchergebnis wird in Registern dargestellt. Man erhält einen Überblick, welche Treffer die Suche in der FINDOK und im RIS oder in den beiden Verlagsdatenbanken ergab.
[10]
Beispiel: Bei einer Suche im FINDOK Portal erhält man in der Ergebnisliste die Treffer von FINDOK, LexisNexis und Lindeonline sowie RIS in gesonderten Registern wie folgt angezeigt.
[11]
FINDOK im Portal:
[12]
Die im Ergebnis aufgelisteten Artikel können nun wahlweise in der portaleigenen Anwendung geöffnet und eingesehen werden (Klick auf unterstrichenen Titel) oder in der LexisNexis-eigenen Anzeigeform (Klick auf LexisNexis-Symbol). In diesem Fall wird der LexisNexis-Online-Dienst in einem gesonderten Fenster gestartet und der gewünschte Artikel (mit allen Spezial-Features, zum Beispiel Anzeige des gesamten Heftes, Anzeige der Dokumente, die das gegenständliche zitieren) angezeigt. Ebenso verhält es sich mit den Treffern in Lindeonline bzw. RIS.

6.

Vorteile des Web-Services ^

[13]
Der Anmeldevorgang zu den beiden Verlagsdatenbanken und dem Rechtsinformationssystem entfällt. Dadurch wird der Zugang zu den Inhalten wesentlich schneller und einfacher. Die Suche erfolgt zur Gänze in der gewohnten «Portalanwendung» mit der dort üblichen Handhabung. Syntaktische Differenzen zwischen den Suchsystemen werden automatisiert ausgeglichen (beispielsweise wird das im BMF-Portal vorgesehene Maskierungszeichen * durch das bei LexisNexis zu diesem Zweck vorgesehene Rufzeichen bei der Übergabe an LexisNexis ausgetauscht). Die neue Suchstrategie erforderte daher keinen Schulungs- und Erklärungsaufwand bei den Benützern.

7.

Exkurs ^

[14]
Im Internet erfolgte parallel die Implementierung von RIS. Damit stehen dem Bürger seit Sommer 2013 auf einer Plattform die zwei kostenlosen öffentlichen Datenbanken FINDOK und RIS zur Verfügung. Eine Suche kann demnach wahlweise in mehreren Bereichen (BMF/UFS/RIS) durchgeführt werden. Ein Wechsel zwischen FINDOK und RIS entfällt.
[15]
FINDOK im Internet:

8.

Ausblick ^

[16]
Nach erfolgter Integration und positiven Reaktionen der Anwender ist als nächster Schritt die Implementierung weiterer (Teil)Datenbanken des RIS-Rechtsinformationssystems (z. B. die Judikaturdokumentation des Verwaltungsgerichtshofes) geplant. Bereits ab 1. Januar 2014 erfolgt die inhaltliche Erweiterung auf die Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesfinanzgerichtes1. Ein weiteres Ziel ist es, die Anzeige der Ergebnislisten qualitativ zu verbessern und z.B. redundante Dokumente herauszufiltern, um das Gesamtergebnis repräsentativ zu halten. Mit ca. 5.000 neu hinzukommenden UFS/BFG-Entscheidungen pro Jahr, weiteren unzähligen Erlässen und RIS-Normen ist die Transparenz und Performance in der Abfrage dieses enormen Dokumentenvolumens eine große Herausforderung und gewinnt ein leicht überschaubares Suchergebnis aufgelistet nach den relevanten Suchkriterien zunehmend an Bedeutung.

 

Angela Stöger-Frank, Leiterin des Evidenzbüros im Unabhängigen Finanzsenat, ab 2014 im Bundesfinanzgericht, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien, Österreic, angela.stoeger-frank@bmf.gv.at, http://ufs.bmf.gv.at/.

  1. 1 Ab 1. Januar 2014 nimmt das BFG (Bundesfinanzgericht) seinen Betrieb auf und ersetzt den bisherigen UFS (Unabhängigen Finanzsenat). Gemäß § 23 Abs. 1 des Bundesfinanzgerichtsgesetzes (BFGG) sind die Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesfinanzgerichtes (Volltexte, soweit vorhanden Rechtssätze) der Öffentlichkeit im Internet unentgeltlich zugänglich zu machen.