Jusletter IT

25 Jahre Arbeitsgruppe Rechtsinformatik an/bei der Universität Wien

  • Author: Erich Schweighofer
  • Category: Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: Jubilee
  • Collection: Conference Proceedings IRIS 2015
  • Citation: Erich Schweighofer, 25 Jahre Arbeitsgruppe Rechtsinformatik an/bei der Universität Wien, in: Jusletter IT 26 February 2015
1989 war ein entscheidendes Jahr für die Rechtsinformatik an der Universität Wien und zwar durch «Aktivitätsverdichtung». Seit damals passiert an der Universität Wien – auch ohne eigentliche formale Etablierung – sowohl in Lehre wie Forschung sehr viel. Es steht zu hoffen, dass das nächste Vierteljahrhundert mit etwas mehr universitärer Unterstützung ablaufen wird!

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Rechtsinformatik als Wissenschaftliches Fach in Österreich
  • 3. Geschichtlicher Abriss über die 25 Jahre der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik
  • 4. Das Wiener Völkerrechtsinstitut und die Rechtsinformatik
  • 5. Die wesentlichen Tätigkeiten und Erfolge der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik
  • 6. Schlussfolgerungen

1.

Einleitung ^

[1]

Es gab schon vor 1989 relevante Rechtsinformatik an der Universität Wien (Projekte1, Lehraufträge, Einrichtung eines PC-Saals etc.); aber erst seit diesem Zeitpunkt kann von einer ausreichenden Verdichtung in Aktivität und Organisation gesprochen werden. Diese «Verdichtung» in Form einer informellen Kooperation agiert seit 1995 unter der «universitären Geschäftsbezeichnung» Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Universität Wien und ist funktionell im Großinstitut Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung angesiedelt (Juridicum, Website: http://rechtsinformatik.univie.ac.at bzw. http://www.univie.ac.at/RI/). Die Arbeitsgruppe wird vom Verein Wiener Zentrum für Rechtsinformatik (WZRI)2 unterstützt. Institutionell ist Rechtsinformatik nicht vertreten. Der Organisationsplan der Universität Wien kennt an sich keine Arbeitsgruppen; die damit nicht viel mehr als «universitäre Geschäftsbezeichnungen» sind. Derzeit umfasst die Arbeitsgruppe Rechtsinformatik folgendes Team: Erich Schweighofer (Leiter), Walter Hötzendorfer, János Böszörményi, Stephan Varga und Vinzenz Klaus Heußler.

2.

Rechtsinformatik als Wissenschaftliches Fach in Österreich ^

[2]

Neue Fächer haben es traditionell schwer an Rechtsfakultäten; die Wiener Fakultät ist keine Ausnahme. Obwohl die Fakultät sich als «Rechtswissenschaftliche» tituliert und Studien der Rechtswissenschaften (Magisterium wie Doktorrat) anbietet, ist sie noch sehr stark eine Fakultät der Rechte geblieben; Recht als «Handwerk und Kunst» dominiert gegenüber wissenschaftsmethodischen Ansätzen. Neben den etablierten Fächern – der Rechtsdogmatik, der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie wie der Rechtsgeschichte – konnten sich die neuen Fächer Rechtsinformatik, Rechtssoziologie3 sowie Ökonomische Analyse des Rechts (Law and Economics)4 nur am Rande etablieren.

[3]
Wohl ist aber den österreichischen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten zu Gute zu halten, dass sie durch zahlreiche Habilitationen die Rechtsinformatik als Rechtswissenschaftliches Fach anerkannt haben; besonderes Verdienst hat sich hier die Universität Graz erworben. Im weiteren Umfang können auch einschlägige Habilitationen an anderen Fakultäten dazu gezählt werden. Das Fach ist somit eindeutig etabliert; neuen Habilitationen steht nicht mehr die Frage, ob es überhaupt ein rechtswissenschaftliches Fach ist, im Wege, sondern ob die notwendigen Ressourcen für eine derartige umfassende wissenschaftliche Arbeit aufgebracht werden können.
[4]
Für diese schwierige Übergangszeit wurde auf Initiative des Autors5 und mit tatkräftiger Unterstützung der Trustees Friedrich Lachmayer, Dietmar Jahnel und Peter Mader6 eine «Blumenwiese» der Rechtsinformatik in Salzburg bzw. Wien etabliert: Seit 1998 findet das Internationale Rechtsinformatik Symposion IRIS statt. Diese Konferenz lässt das Fach blühen, wobei der Input der Wirtschaft, der Verwaltung sowie der Zivilgesellschaft unersetzlich ist und bleibt. Damit ist das Potential für tiefer gehende Forschung gegeben; ob diese auch erfolgt, muss abgewartet werden.
[5]
Neue Fächer brauchen viele Ressourcen, um die Methodik zu entwickeln und auch die Praxistauglichkeit zu beweisen. Hier liegt die größte Herausforderung der Rechtsinformatik in Wien; im Hinblick auf die bescheidenen Ressourcen kann durchaus von einem gewissen Teufelskreis gesprochen werden, weil die Anforderungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten sehr hoch sind und einer experimentellen und theoretischen Forschung über lange Jahre doch eine gewisse Skepsis entgegen gebracht wird.

3.

Geschichtlicher Abriss über die 25 Jahre der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik ^

[6]
Einen markanten Meilenstein wie etwa eine formale Gründungsveranstaltung der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik an der Universität Wien gab es nicht. Im Jahre 1999 wurde vielmehr eine Neuorganisation der IT-Fragen an einer Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorgenommen. Diese Verdichtung bedeutete, dass seit diesem Zeitpunkt ein Rechtsinformatik-Schwerpunkt (Lehre, Forschung sowie Verwaltungsagenden) an der Universität Wien existiert.
[7]
Diese Rechtsinformatik am Juridicum ist stark, aber bei weitem nicht ausschließlich mit dem Autor verknüpft.7 Im gleichen Jahr erfolgte die Gründung des Seminars aus Rechts- und Verwaltungsinformatik von Friedrich Lachmayer und Roland Traunmüller. Seit 1999 gibt es den von Nikolaus Forgó geleiteten Lehrgang für Informationsrecht und Rechtsinformation (seit 2012 nach einem Jahr Unterbrechung als Lehrgang für Informations- und Medienrecht).8 Die Koordination des Wahlfachkorbs Computer und Recht (Rechtsinformatik) erfolgt seit einiger Zeit von Christian Zib als Experten für Unternehmensrecht und E-Commerce (dieser wurde in den 1990er Jahren vom Autor mit Unterstützung von A Min Tjoa aufgebaut). Die Aktivitäten von Wolfgang Zankl sind auf angewandte Lehre und Forschung im E-Commerce-Recht und Zivilrecht konzentriert. Juridicum Online war lange Jahre für die PC-Räume und die Website des Juridicums verantwortlich. Als Ergebnis der letzten Studienreform gibt es eine Gruppe engagierter junger Wissenschaftler, welche die Lehrveranstaltungen zur Medienkompetenz I und II abhalten. Auf die vielen anderen wissenschaftlichen Aktivitäten, die im weiteren Sinne auch zur Rechtsinformatik gehören (aber auch zu anderen Fächern), kann hier aus Platzgründen nicht eingegangen werden.
[8]
Die Szene der Rechtsinformatik in Österreich ist als solche einzigartig im deutschen Sprachraum. Nirgendwo gibt es eine so starke technische Ausrichtung mit entsprechender Vernetzung zu den Informatikern (Informatikfakultät der Universität Wien, Zentrum für Sprachwissenschaften der Universität Wien, Informatikfakultät der TU Wien, Know-Center GmbH, Secure Business Austria GmbH etc.), als auch eine intensive Beschäftigung mit rechtlichen Problemstellungen. Aufgrund der Ansiedlung im nunmehrigen Großinstitut Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung (früher: Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen) war und ist es Tradition, dass gemeinsame Fragestellungen bevorzugt werden. Dies galt zu Beginn für die Rechtsdokumentation, die multilinguale Suche (bei Quellen des Völkergewohnheitsrechts), die multilinguale Indizierung, die multilinguale Analyse und Zusammenfassung von Texten. Später kamen Rechtsfragen der internationalen und europäischen Governance, der ICANN oder der Rolle Internationaler Organisationen in der Wissensgesellschaft dazu. Daran hat sich nichts geändert; der nunmehrige Fortschritt bei der multilingualen Sprachanalyse wird zu einer Betonung der Kooperation bei der Analyse von Quellen des Völkerrechts, insbes. des Völkergewohnheitsrechts, in den nächsten Jahren führen.
[9]
Die Anerkennung der Rechtsinformatik ist lokal «noch ausbaufähig»; national beziehungsweise in Europa sowie weltweit sehr hoch. Daher wird seit einiger Zeit die Etablierung eines eigenen Instituts angestrebt; eine Forschungsplattform an der Universität Wien bzw. eine Forschungsstelle sollte der nächste Schritt sein.9

4.

Das Wiener Völkerrechtsinstitut und die Rechtsinformatik ^

[10]
Über lange Jahre war das Wiener Völkerrechtsinstitut auch für Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zuständig (so führten sowohl Alfred Verdross als auch Stephan Verosta Rechtsphilosophie in ihrer Lehrstuhlbezeichnung).10 Dies scheint die Offenheit der Professoren des Instituts zu erklären, Forschungen an der Schnittestelle Informatik, Statistik und Recht zu fördern. So hat etwa Stephan Verosta Friedrich Lachmayer bei seinen ersten wissenschaftlichen Schritten in der Rechtsphilosophie und in der Rechtstheorie begleitet. Viel später hat Karl Zemanek statistische Forschungen im Völkerrecht unterstützt. Noch etwas später trat Rechtsdokumentation und Rechtsinformatik in den Fokus. Ausgehend von der neuen Aufgabe des Managements eines Europäischen Dokumentationszentrums mit umfassendem Zugang zu europäischen Datenbanken, wurde hier bis 1998 ein markantes, aber wenig anerkanntes Beispiel moderner Informationsversorgung durch öffentliche Stellen geleistet. Viel wichtiger für das Völkerrecht waren die Erforschung neuer Zugänge zu den Rechtsquellen sowie deren Analyse. Durch die Erfolge bei der multilingualen Sprachanalyse könnte es in näherer Zukunft zu einer erneuten Intensivierung dieser Zusammenarbeit kommen.

5.

Die wesentlichen Tätigkeiten und Erfolge der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik ^

[11]
Der Autor dieses Beitrags wurde im Juni 1989 zum IT-Beauftragten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gewählt (damals Beauftragter für juristische Informationsverarbeitung genannt). Zur gleichen Zeit wurde erstmals eine Lehrveranstaltung über juristische Datenbanken an der Verwaltungsakademie des Bundes abgehalten. Bei den Aufgaben des Autors als Leiter des europäischen Dokumentationszentrums der Universität Wien (damals vom Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen getragen) erfolgte eine Konzentrierung auf die Informationsversorgung mit elektronischen Medien (EU-Datenbanken) sowie Mikrofiche. Trotz der Dienstzuteilung des Autors an das Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wurde in Zusammenarbeit mit dem EDV-Zentrum der Universität Wien an einer Konzeption für die Zukunft der IT an der rechtswissenschaftlichen Fakultät gearbeitet. Die damals ausgearbeiteten Hauptelemente gelten noch heute: Personal Computer/Laptop für alle Arbeitsplätze, interne Vernetzung, externer Zugang zu möglichst vielen Informationsquellen, gemeinsame Nutzung von Ressourcen wie Druckern, Scannern bzw. Servern etc. Der Autor war bis 1994 IT-Beauftragter; neben der Vernetzung war die PC-Ausstattung der Arbeitsplätze ein wichtiger Tätigkeitsbereich.
[12]
Seit dem Jahr 1990 gibt es vom Autor Lehrveranstaltungen zur Rechtsinformatik an der Universität Wien. Die Konzeption hat sich sehr stark den jeweiligen Wandlungen angepasst. Zuerst standen juristische Dokumentation und juristische Informationssysteme im Vordergrund (gemeinsam mit Werner Robert Svoboda). Die Betreuung von Diplomanden und Dissertanten bzw. den Praktikern wurde von Friedrich Lachmayer und Roland Traunmüller im Seminar für Rechts- und Verwaltungsinformatik wahrgenommen (später auch mit Gerald Quirchmayr, Erich Schweighofer und Thomas Menzel). Mit Unterstützung der Studienkommission und A Min Tjoa konnte das Lehrprogramm weiter ausgebaut werden (gewissermaßen der Kern des jetzigen Wahlfachkorbs) bzw. auch ein Schwerpunkt Rechtsinformatik im Wahlfach Statistik und Datenverarbeitung angeboten werden.11
[13]
Im Jahr 1995 gelang es, in das Erasmusprogramm Computer and Law von Richard de Mulder aufgenommen zu werden. Seit diesem Zeitpunkt besteht ein intensiver Austausch von Lehrenden wie Studierenden mit anderen Rechtsinformatik-Zentren (Rotterdam, Oslo, Stockholm, Rovaniemi, Namur, Leuven, Zaragoza etc.). Mit der Überführung dieser Programme in den universitären Studierenden- und Lehrendenaustausch sowie der Erhöhung der Studienerfordernisse wurde der Schwerpunkt auf alle anrechenbaren Fächer des Rechtsstudiums erweitert. Nach wie vor werden aber Rechtsinformatik-Studierende bevorzugt behandelt.
[14]
Ab dem Jahr 1997 (nach der Habilitation des Autors)12 wurde das Programm dahingehend umgestaltet, dass nun jedes Semester mindestens vier Stunden Lehre angeboten wurde – eine Vorlesung (im Wintersemester in Deutsch, im Sommersemester in Englisch) wie auch ein Seminar. Das Vorlesungsskriptum umfasst die gesamte Rechtsinformatik (Rechtsinformation, Automatisierung des Rechts, IT-Recht) auf etwa 500 Folien bzw. 500 Seiten (mit Rechtsinformation-Skripten sowie Materialien) und wird jeweils nach den Schwerpunkten der Studenten vorgetragen. Viel Arbeit wurde und wird auch in die Betreuung von Dissertationen investiert.
[15]
Ein wesentliches Merkmal der Forschungen ist die starke interdisziplinäre – wenn auch informelle – Zusammenarbeit mit den Fakultäten der Informatik der Universität Wien bzw. der Technischen Universität Wien, aus der erfolgreiche drittfinanzierte Projekte gestartet wurden. Dies begann mit den KONTERM-Projekten (Phase I, Phase II, Phase III, 1992 bis 2001). Es wurden ein fortgeschrittenes Information Retrieval-System sowie wissensbasierte Systeme zur Textanalyse entwickelt (Vektorenrepräsentation, Clusteranalyse, Kohonen-Netze, SOM, GHSOM, etc.). Kleinere Projekte beschäftigen sich mit kooperativer internationaler Lehre (HUMANITIES), der Entwicklung des Erasmus-Programms sowie der Etablierung kooperativer Forschungsplattformen (mit Fernando Galindo). Ein weiterer Meilenstein war das EU-Projekt LOIS, womit die Forschungen zu Ontologien und Thesauri weiter intensiviert wurden. Dies mündete im Konzept des Dynamischen Elektronischen Kommentars (DynELK), an dessen Verwirklichung seit langem gearbeitet wird, was durch fehlende Finanzierung aber wesentlich erschwert wird.13
[16]
In den Jahren 1998 bis 2001 wurde unter Leitung der Europäischen Akademie für Technikfolgenabschätzung Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH intensiv über die rechtlichen Aspekte von Robotern geforscht.14
[17]
Eine echte Verbindung von völkerrechtlichen und rechtsinformatorischen Forschungsaspekten gelang mit dem Projekt CARE (2009–2010). Hier wurde eine Datenbank über die konsularische Unterstützung aufgebaut als auch eine rechtliche Analyse der Situation der konsularischen und diplomatischen Unterstützung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt.15
[18]

Seit 1998 ist die Arbeitsgruppe Rechtsinformatik Mitglied der Gruppe LexConverge von Joe Cannataci16. Gemeinsam konnten zwei EU-Projekte durchgeführt werden: SMART und RESPECT. Das SMART-Projekt untersuchte Fragen der automatisierten Entscheidungsfindung in Bezug auf intelligente Überwachungstechnologien in einer Gesellschaft, in der Datenschutz ein Grundrecht darstellt. Es wurden sowohl die inhärenten Risiken und Möglichkeiten der Anwendung intelligenter Überwachung evaluiert als auch eine Anzahl technischer, prozeduraler und rechtlicher Optionen für Schutzmaßnahmen entwickelt. Es wurde ein Werkzeugsatz entwickelt, welcher Systementwicklern, politischen Entscheidungsträgern und gesetzgebenden Körpern in ganz Europa und darüber hinaus von Nutzen ist. Das RESPECT-Projekt beschäftigt sich mit der Rolle von Überwachungssystemen und -verfahren zur Verhinderung und Verminderung von Verbrechen, zur Beweiserhebung sowie der Verbesserung der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. Es werden die Effektivität, die sozialen und wirtschaftlichen Kosten und die rechtlichen Grundlagen evaluiert und Best Practice identifiziert. Abschließend wird ein Werkzeugsatz entwickelt, der eine matrixförmige Check-list (als Entscheidungsunterstützungstool für politische Gremien) mit operationellen, technischen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren sowie rechtlichen Aspekten, Richtlinien für das Systemdesign und ein Modellgesetz für Polizeibehörden, die Überwachungssysteme einsetzen wollen, umfasst. Die Arbeitsgruppe Rechtsinformatik war in diesen Projekten Arbeitspaket-Leiter für die internationalen Aspekte des Datenaustausches zwischen Polizei und Sicherheitsbehörden sowie die technischen und rechtlichen Aspekte der Kontrolle finanzieller Transaktionen.

[19]
Beginnend mit dem Jahr 2012 begann eine Beteiligung an dem Forschungsprogramm KIRAS der FFG. Derzeit wurden/werden vornehmlich die rechtlichen Aspekte bearbeitet, und zwar in den Projekten: DIANA/DIANGO (Digitale Automatisierte NachrichtenAnalyse/Digitale Informationsvisualisierung aus automatisierter Analyse von Nachrichten, Geoinformation und multimedialen Objekten), SCUDO (Schutzübung für Computerbasierte Unternehmensübergreifende Desaster Logistik), AGETOR (Analyse von Bewegungsströmen von Personen in Echtzeit auf Basis von Daten aus Mobilfunk und Sozialen Medien zur Gewährleistung der Sicherheit bei Großveranstaltungen im urbanen und nicht urbanen Raum), E-Partizipation – Authentifizierung bei demokratischer Online-Beteiligung, BEST-AT – Roadmap: Bedrohungs- und Sicherheitslandschaft Österreich und Secure E-Gov – Studie zu einer Standardentwicklung zum Schutz kritischer E-Government Infrastrukturen.
[20]
Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Organisation von wissenschaftlichen Tagungen (insbes. der größten Rechtsinformatik-Konferenz in Zentraleuropa, dem Internationalen Rechtsinformatik Symposion IRIS) und Gruppen (Rechtsinformatik-Gruppe in der österreichischen OCG17 und der deutschen GI18).

6.

Schlussfolgerungen ^

[21]
Die Rechtsinformatik ist an der Universität Wien etabliert, und zwar sowohl als Lehr- als auch als Forschungsfach. Ressourcenmäßig ist die Situation trotz einiger Verbesserung immer noch schwierig. Nur durch Drittmittelprojekte können die notwendigen Ressourcen für eine intensive Weiterentwicklung des Fachs bereitgestellt werden. Es steht zu hoffen, dass die Universität Wien diese Bemühungen anerkennt und das Fach in Zukunft verstärkt fördern wird.

 

Erich Schweighofer, Ao. Universitätsprofessor. Universität Wien, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Abteilung für Völkerrecht, Schottenbastei 10-16/2/5, 1010 Wien, AT, Erich.Schweighofer@univie.ac.at; http://rechtsinformatik.univie.ac.at

  1. 1 Winkler, Günther (Hrsg.), Rechtstheorie und Rechtsinformatik: Voraussetzungen und Möglichkeiten formaler Erkenntnis des Rechts, Springer, Wien (1975).
  2. 2 http://wzri.eu (zuletzt aufgerufen: 15. Februar 2015).
  3. 3 Diese ist in Wien im außeruniversitären Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie konzentriert. Website: http://www.irks.at/ (zuletzt aufgerufen: 15. Februar 2015).
  4. 4 Im Dezember 2014 hat die Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät, die neue Forschungsstelle für Rechts- und Institutionenökonomie eingerichtet. «Damit wird die ökonomische Analyse des Rechts noch stärker als Forschungsfeld verankert und gleichzeitig soll die Verbindung zu den Wirtschaftswissenschaften gestärkt werden». Eine intensive Kooperation mit dem seit langem bestehenden Joseph von Sonnenfels Center for the Study of Public Law and Economics von Wolfgang Weigel ist vorgesehen.
  5. 5 Erstmals präsentiert auf der Tagung Verwaltungsinformatik der GI Gesellschaft für Informatik im Jahre 1997 in Hamburg; damals noch unter den Namen «Internationales Rechtsinformatik Kolloquium». Für einige Zeit wurde als Konferenzname auch «Salzburger Rechtsinformatik-Gespräche» verwendet.
  6. 6 Das Internationale Rechtsinformatik Symposion hat viele Stakeholder, auf die aus Platzgründen nicht eingegangen werden kann. Vgl. dazu die Website http://www.univie.ac.at/RI/IRIS (zuletzt aufgerufen: 15. Februar 2015).
  7. 7 Vgl. dazu ausführlicher: Schweighofer, Erich, Rechtsinformatik als Universitätsfach. In: Nikolaus Forgó, Markus Holzweber, Nicolas Reitbauer (Hrsg.), Informationstechnologie in Recht und Verwaltung, Anfänge und Auswirkungen des Computereinsatzes in Österreich, Linde Verlag, Wien, S. 99–116 (2011).
  8. 8 Website des Lehrgangs: http://www.postgraduatecenter.at/lehrgaenge/recht/informations-und-medienrecht/ (zuletzt aufgerufen: 15. Februar 2015).
  9. 9 Die Rechtsinformatik ist natürlich dankbar für die zwanzigjährige Unterstützung des Fachs von Seiten des Völkerrechts. Die Zusammenarbeit war nicht immer einfach. Die Fächer ergänzen sich nur wenig, wenn man von Fragen der internationalen Governance oder multilingualer Indexierung absieht. Im deutschen Sprachraum ist die Verbindung der Rechtsinformatik bzw. des Informations- oder IT-Rechts mit dem Privatrecht dominant.
  10. 10 Schweighofer, FN 7.
  11. 11 Schweighofer, FN 7.
  12. 12 Schweighofer, Erich, Wissensrepräsentation und automatische Textanalyse im Völker- und Europarecht, Habilitationsschrift, Universität Wien 1996, Drucklegung unter dem Titel: Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, Automatische Textanalyse im Völkerrecht und Europarecht, Forschungen aus Staat und Recht 124, Springer Verlag, Wien (1999); englische Fassung: Legal Knowledge Representation, Automatic Text Analysis in Public International and European Law, Kluwer Law International, Law and Electronic Commerce, Volume 7, The Hague (1999).
  13. 13 Schweighofer, Erich, Computing Law: From Legal Information Systems to Dynamic Legal Electronic Commentaries. In: Cecilia Magnusson Sjöberg and Peter Wahlgren (eds.), Festskrift till Peter Seipel.: Norsteds Juridik AB, Stockholm, S. 569–588 (2006); Schweighofer, Erich, Indexing as an ontological-based support for legal reasoning. In: John Yearwood and Andrew Stranieri (eds.), Technologies for Supporting Reasoning Communities and Collaborative Decision Making: Cooperative Approaches, IGI Global Publishers, Hershey, PA, S. 213–236 (2011).
  14. 14 Schweighofer, Erich, Robotik. Rechtliche Aspekte. In: Th. Christaller et al., Robotik. Perspektiven des menschlichen Handelns in der zukünftigen Gesellschaft, Springer, Berlin, S. 135–172 (2001).
  15. 15 Faro, Sebastiano, Chiti, Mario P., Schweighofer, Erich (Eds.), European Citizenship and Consular Protection, New Trends in European Law and National Law, Editoriale Scientifica Napoli (2012).
  16. 16 Website LexConverge http://www.um.edu.mt/maks/ipg/lexconverge (zuletzt aufgerufen: 15. Februar 2015).
  17. 17 http://www.ocg.at (zuletzt aufgerufen: 15. Februar 2015).
  18. 18 http://www.gi-ev.de (zuletzt aufgerufen: 15. Februar 2015).