De Memes [‘mi:ms] – Kunstphänomene in Sozialen Medien oder massenhafte Urheberrechtsverletzungen?
Memes (phonetisch [‘mi:ms]) sind nutzergenerierte Bild-Text-Kombinationen, die über Soziale Medien verbreitet werden und meist bildbasierte satirisch-parodistische Darstellungen beinhalten. Ausgangspunkt der Überlegungen zu ihrer urheberrechtlichen Zulässigkeit bildet das BGH-Urteil (I ZR 9/15), das erstmals die Vorgaben des EuGH (C-201/13) umsetzt. Ob es sich bei Memes um «Gegenlieder» handelt und inwieweit die Urheberrechtsschranke des Art 5 Abs 3 lit k InfoSoc-RL eingreift, erörtert abschließend der Blick auf die möglichen freien Werknutzungen nach österreichischem Recht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangsfall
- 2. Die Entscheidung des Gerichts
- 3. Das Social Media Phänomen der Memes
- 4. Die Parodie im deutschen Urheberrecht
- 5. Die Parodie im österreichischen Urheberrecht
- 6. Eigene Stellungnahme
- 7. Schlussfolgerungen
- 8. Referenzen