Die Corona-Pandemie im Vergaberecht – Gedanken zur vereinfachten Vergabe in der Krise
Aufgrund der aktuellen Pandemielage stellt sich die Frage der Zulässigkeit vereinfachter Vergabeverfahren bedingt durch und während der Corona-Pandemie. Im Schreiben des BMJ – StS VR (Stabstelle Bereich Vergaberecht) vom 30.03.2020 und in der Mitteilung der Kommission vom 01.04.2020 – betreffend Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation – wurde zur Anwendung von vergaberechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Covid-Krise darauf hingewiesen, dass Sonderverfahren im Zusammenhang mit neu eingeleiteten Vergabeverfahren zulässig sind. Da die unionsrechtlichen Regelungen der Vergaberichtlinien Sonderverfahren und Ausnahmevorschriften für Notsituationen vorsehen, zu denen auch die Covid-19-Pandemie zu zählen ist, wird analysiert, welche vergaberechtlichen Verfahren und welche besonderen Bestimmungen in der Krise zur Verfügung stehen um Vergaberecht in der Krise zu vereinfachen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Nutzung digitaler Instrumente in der Krise
- 3. Die Corona-Pandemie im österreichischen Vergaberecht
- 4. Ergebnis