Rechtsinformatik auf dem Weg zur juristischen Methodenwissenschaft?
Das Hauptthema der IRI§23 ist: Rechtsinformatik als juristische Methodenwissenschaft. Es wird untersucht, was dies bedeuten kann, und wie sich diese Definition von Rechtsinformatik zur gängigen Einordnung als Strukturwissenschaft verhält.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Hauptthema der IRI§23
- 1.1. Rechtsinformatik ...
- 1.2. ... als juristische Methodenwissenschaft
- 2. Wissenschaftskategorien
- 2.1. RI als Strukturwissenschaft
- 2.2. RI als Realwissenschaft
- 2.3. Integrationswissenschaft
- 2.4. Ingenieurs- und Handlungswissenschaft
- 3. Und juristische Methodenwissenschaft?
- 4. Literatur