Was kann das Recht von der Rechtsinformatik erwarten?
Anmerkungen insbesondere aus der Sicht der Ziviljustiz
Ausgangspunkt der Überlegungen ist das Hauptthema der IRIS 2023: Rechtsinformatik als juristische Methodenwissenschaft. Als Kern der Rechtsinformatik wird in Anlehnung an Herberger die IT-basierte Optimierung rechtlicher Handlungsfelder zugrunde gelegt. Auf dieser Grundlage wird näher erörtert, was dies konkret – und zwar vorrangig aus der spezifischen Sicht der Zivilgerichte – bedeuten kann.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangsüberlegungen
- II. Rechtsinformatik als IT-basierte Optimierung rechtlicher Handlungsfelder – Was kann das konkret für die spezifisch juristische Sichtweise bedeuten?
- III. Anmerkungen zu den Kernbedingungen des Rechts
- IV. Anmerkungen zum Grundlagenpapier „Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“
- V. Rechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene
- 1. Allgemeine Ausgangsüberlegungen
- 2. Anmerkungen zum Konzept einer europäischen KI-Verordnung
- VI. Überlegungen zur weiteren Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben für KI
- 1. Methodische und inhaltliche Gesichtspunkte
- VII. Zusammenfassung und Ausblick