Aktuelle Rechtsaspekte des DNS
Anmerkungen zu 4 Ob 44/22g, NIS2-RL, Eigentümer-Identifikation sowie Sperrverfügungen
Im letzten Jahr gab es einige neue rechtliche Entwicklungen in Bezug auf Domainnamen bzw das DNS-System. So wurde durch die Entscheidung des OGH vom 29.3.2022, 4 Ob 44/22g, eine Prüfpflicht von Domain-Registrierungsstellen „eingeführt“ – analog zu Inhalten auf Webseiten, bei denen sich in den letzten Jahren eine reine Reaktionspflicht auf Meldungen zu einer gewissen Vorab-Prüfungspflicht zumindest nach Vorfällen hin änderte. Auch auf dem Gebiet der Sperren gibt es Neues – erstmals wurde nicht mehr nur ein bloßer ISP zu Domain-Sperren verpflichtet. Während Domaininhaber schon jetzt zumindest der Registrierungsstelle ihre Identität offenlegen müssen, wird dies mit der NIS2-RL explizit festgeschrieben – allerdings in weitgehend nutzloser Form.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Anwendbarkeit der NIS2-RL auf DNS
- 2. Eigentümer-Identifikation
- 3. Sperrverfügungen
- 4. Prüfpflicht bei der Domain-Registrierung?